28/05/2024
Aufwertung von Beteiligungen und Grundstücken im Jahr 2024
Das Gesetz ermöglicht eine Neubewertung des steuerlichen Wertes von Grundstücken und Beteiligungen mit der Aussicht auf einen geringeren (oder gar keinen) Veräußerungsgewinn bei einer späteren Veräußerung. Die Ersatzsteuer wird nicht auf die Wertsteigerung des Gutes berechnet, sondern auf den gesamten, in einer beeidigten Schätzung, ermittelten Wert.
Die für die Aufwertung benötigten Formalitäten sind:
- Die Erstellung einer von einem berechtigten Freiberufler beglaubigten Schätzung (für Beteiligun-gen: Steuerberater, Wirtschaftsprüfer; für Grundstücke: Ingenieure, Architekten, Geometer, Agro-nomen)
- die Zahlung der Ersatzsteuer unter Verwendung des Modells F24 (Steuerkodex „8055“ für Beteili-gungen und den Steuerkodex „8056“ für Grundstücke);
- die Angabe der Informationen über die Aufwertung der Beteiligungen und Grundstücke in der Einkommensteuererklärung für das Jahr, in dem die Aufwertung vorgenommen wurde.