Die Arbeitgeber haben die Möglichkeit, auch für das gesamte Jahr 2023 Benzingutscheine oder Ähnliches für den Kauf von Kraftstoff zu gewähren, und zwar in Höhe von maximal 200 EUR pro Arbeitnehmer. Dieser Betrag trägt nicht zur Bildung des Arbeitnehmereinkommens bei.
Die neue Bestimmung ist mit der Veröffentlichung im Amtsblatt Nr. 11 vom 14. Januar in Kraft getreten.
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Es gibt nun die Möglichkeit Jugendliche im Alter von 14 Jahren als Praktikanten einzustellen. Jedoch ist diese Möglichkeit nur auf Schulpraktika einzuschränken.
Dies sind Praktika, welche über die Schulen abgewickelt werden (z.B ...
Das Arbeitsdekret (Gesetzesdekret Nr. 48/2023) über dringende Maßnahmen zur sozialen Eingliederung und zum Zugang zur Arbeitswelt, wurde im Amtsblatt veröffentlicht und trat ...
Der 200-Euro Benzingutschein, welcher auch für das Jahr 2023 verlängert wurde, ist für das Jahr 2023 nur mehr steuerfrei. Die Sozialabgaben (zu Lasten Arbeitgeber und Arbeitnehmer) auf den Betrag des Benzingutscheines sind nun für das Jahr 2023 zu ...
Das Haushaltsgesetz 2023 verlängert und erhöht die Beitragsbegünstigung für die Rentenversicherung (IVS), die von den Arbeitnehmern für den Lohnzeitraum vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 zu zahlen sind.