Zu diesem Zweck werden die Konsumgewohnheiten der Nutzer des eigenen Portals erfasst und analysiert. Ziel dieser Tätigkeit ist es, den Kunden aufgrund ihrer Präferenzen personalisierte Angebote per E-Mail zu senden; diese Vorlieben können z. B. anhand der besuchten Websites und der angesehenen Produkte ermittelt werden.
Diese Tätigkeit ist zulässig, man muss aber beachten, dass der Nutzer in diesem Fall darüber informiert werden muss, dass über die betreffende Website - z. B. über die Cookies, für die das Portal mit Hilfe eines Informatikers angepasst werden muss - die Konsumgewohnheiten und Kaufentscheidungen erfasst und analysiert werden können. Darüber hinaus muss der Nutzer auch seine Einwilligung erteilen zur Profilierung zu Marketing- und Werbezwecken. Diese Zustimmung kann jederzeit widerrufen werden.
Speicherung der Daten.
Das Gesetz erlaubt die Speicherung der Daten nur für die Dauer der Zeit, die für die Erfüllung der Zwecke erforderlich ist, für die ursprünglich die Datensammlung und -verarbeitung erfolgte. Danach müssen die Daten gelöscht oder anonymisiert werden.