26/11/2024

INPS, ab September neue reduzierte Strafen

Bei Nichtzahlung oder verspäteter Zahlung von Beiträgen oder Prämien beträgt die zivilrechtliche Strafe 9,15 % pro Jahr (Zinssatz von 3,65 % plus 5,5 Punkte). Ab dem 1. September 2024, wenn der Steuerpflichtige die Zahlung innerhalb von 120 Tagen nach dem Fälligkeitsdatum in einer einzigen Rate spontan und vor einer Anfechtung oder Aufforderung durch die Steuerbehörden leistet, wird die Strafe ohne den Zuschlag von 5,5 Punkten zu einem Zinssatz von 3,65 % pro Jahr berechnet.

Im Falle einer spontanen Mitteilung der Schuldsituation vor einer Anfechtung oder Aufforderung durch die Steuerbehörden innerhalb von zwölf Monaten nach der für die Zahlung der Beiträge oder Prämien festgesetzten Frist, werden die zivilrechtlichen Strafen für die Hinterziehung auf eine Unterlassung reduziert, die zum Zinssatz von 9,15 % pro Jahr (Zinssatz von 3,65 % erhöht um 5,5 Punkte) berechnet wird, wenn die Zahlung in einer einzigen Rate innerhalb von dreißig Tagen nach der Mitteilung erfolgt.

Erfolgt die Zahlung als Pauschalbetrag innerhalb der längeren Frist von neunzig Tagen nach der Spontanmeldung, beträgt die Höhe der fälligen zivilrechtlichen Sanktionen 11,15 % pro Jahr (Zinssatz von 3,65 % plus 7,5 Punkte).
 
 
 
 
 
 
 
Teilen. Empfehle diese News deinen Freunden weiter.
 
 
 

Ihr Ansprechpartner

 
 

Andrea Pircher

Buchhaltung und Steuerberatung
Wirtschafts-, Rechnungsprüfer und Steuerberater, Stabstelle
Sitz: Bozen
 
T: 0471 310 311
E-Mail:
 
 
 
 
 

Das könnte Sie auch interessieren
 

23/01/2025

Weitere Aufschübe

Die Pflicht für Unternehmen mit Sitz oder einer Niederlassung in Italien Versicherungen abzuschließen, die Schäden durch Naturkatastrophen abdecken wurde auf den 31. März 2025 verschoben. Siehe auch den entsprechenden
 
 

21/01/2025

Medizinische Leistungen: Verbot der elektronischen Rechnungsstellung

Für die im Bereich der Medizin/Sanität tätigen Unternehmen wird bis zum 31.03.2025 das Verbot elektronische Rechnungen für medizinische Leistungen an natürliche Personen (Privatpersonen) auszustellen verlängert. Für solche Leistungen müssen ...
 
 

20/01/2025

Haushaltsgesetz 2025: andere Neuheiten

Unter anderem erhöht das Haushaltsgesetz den Steuersatz auf Gewinne aus Kryptowährungen von 26 auf 33 Prozent, erweitert die Verpflichtung für Verwalter von Unternehmen, welche die Form einer Gesellschaft aufweisen, ihre PEC bei der Handelskammer zu ...
 
 

15/01/2025

Haushaltsgesetz 2025: Die Videoserie

Unsere Steuerexperten stellen Ihnen das neue Haushaltsgesetz und die wichtigsten Steueränderungen für 2025 in einer Reihe von Videos vor. Die informativen Videos geben einen Überblick über die wichtigsten Steueränderungen, die unserer Erfahrung ...
 
 
 
Kontaktiere uns