21/01/2025

Medizinische Leistungen: Verbot der elektronischen Rechnungsstellung

Für die im Bereich der Medizin/Sanität tätigen Unternehmen wird bis zum 31.03.2025 das Verbot elektronische Rechnungen für medizinische Leistungen an natürliche Personen (Privatpersonen) auszustellen verlängert. Für solche Leistungen müssen Rechnungen in Papierform ausgestellt und die Daten, falls vorgesehen, an das Gesundheitskartensystem („Sistema TS“) übermittelt werden. Das Verbot gilt nur für Transaktionen mit Privatpersonen ("B2C"). Medizinische Leistungen, deren Auftraggeber eine Mehrwertsteuernummer hat ("B2B"), müssen mittels elektronischer Rechnung abgerechnet werden.

Die Übermittlung der Daten über Gesundheitsausgaben an das „Sistema TS“ erfolgt halbjährlich.
 
 
 
 
 
 
 
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Ihr Ansprechpartner

 
 

Andrea Pircher

Buchhaltung und Steuerberatung
Wirtschafts-, Rechnungsprüfer und Steuerberater, Stabstelle
Sitz: Bozen
 
T: 0471 310 311
E-Mail:
 
 
 
 
 

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