12/09/2024

Neuer Dienst „I24“ für F24-Modelle mit künftigen Fristen

Mit dem neuen Dienst I24 ist es möglich über die telematischen Dienste der Agentur der Einnahmen alle F24-Modelle betreffend wiederkehrenden, ratenweisen und im Voraus festgelegten Zahlungsbeträge, die mit F24 zu leisten sind, in einer einzigen Lösung auch mit verschiedenen Fälligkeiten zu übermitteln (z.B. Ratenzahlungen, Zahlung von Beträgen, welche sich aus automatischen und formellen Kontrollen von Steuererklärungen ergeben). Eine vorherige Genehmigung zur Belastung des Kontos ist dafür nötig.

Insbesondere ist vorgesehen, dass die Agentur der Einnahmen zu den einzelnen angegebenen Fälligkeitsterminen die Zahlungsvollmacht an das Kreditinstitut, mit dem sie eine Vereinbarung getroffen hat, übermittelt und die Belastung des vom Steuerpflichtigen angegebenen Kontos und die Rückzahlung der fälligen Beträge, gemäß den geltenden Vereinbarungen, beantragt.
 
 
 
 
 
 
 
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Ihr Ansprechpartner

 
 

Andrea Pircher

Wirtschafts-, Rechnungsprüfer und Steuerberater
Stabstelle Buchhaltung und Steuerberatung
Sitz: Bozen
 
T: 0471 310 311
E-Mail:
 
 
 
 
 

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