19/01/2022
Neuer Einheitsscheck: unsere Dienstleistung für Sie
Ansuchen sind innerhalb 30. Juni einzureichen
Der neue Scheck ersetzt folgende Leistungen:
- Familienzulagen und Familiengelder
- Abzüge für zu Lasten lebenden Kindern
- Zuschüsse der Gemeinden für Familien mit mindestens 3 minderjährigen Kindern
- Geburtenprämie
- Kindergeld
Das Institut Nisf/Inps hat folgende Hinweise erteilt:
- Das Ansuchen für den Einheitsscheck und die entsprechende Eigenerklärung ist innerhalb 30. Juni 2022 einzureichen.
Das Institut wird den Einheitsscheck ab März 2022 auszahlen, auch wenn zuerst die Eigenerklärung (z.B. im Januar) und erst danach das Ansuchen oder in umgekehrter Reihenfolge eingereicht werden.
- Bei nicht bestätigten Isse-Erklärungen aufgrund von Kündigung oder Ungleichheiten, wird das Institut die Auszahlung weiterführen. Die Überprüfungen werden Ende des Jahres 2022 durchgeführt.
- Im Fall von Neugeburten, haltet das Institut es für notwendig, ein neues Ansuchen zu stellen.