12/05/2022
Ab 2023 Werbebonus nur noch für Printmedien und auf die „Kostensteigerung“
- gilt nicht mehr für Investitionen in lokalen Fernseh- und Radiosender, egal ob analog oder digital;
- entspricht 75% der zusätzlich getätigten Werbeausgaben im Vergleich zum Vorjahr und wird daher nicht mehr auf die gesamten im Jahr getätigten Werbeinvestitionen berechnet (wie für 2020, 2021 und 2022 vorgesehen).
- sieht eine Obergrenze des Steuerguthabens von 30 Mio. Euro pro Jahr vor.