09/02/2021

Ansuchen um Verlustbeitrag nun wieder möglich

Ab dem 10.02.2021 und bis 24.02.2021 kann wiederum um den Verlustbeitrag angesucht werden, welcher bereits mit dem Dekret zur Ankurbelung der Wirtschaft (decreto Rilancio) vorgesehen war. Anspruchsberechtigt sind:

  • all jene, welche nicht bereits innerhalb 13.08.2020 angesucht haben,
  • all jene, deren Steuersitz oder der Tätigkeitssitz sich in einem Berggebiet (gilt für ganz Südtirol) befindet, welches bereits am 31.01.2020 von einer Naturkatastrophe betroffen war,
  • all jene Steuersubjekte, welche ihre Tätigkeit vor dem 01. Mai 2020 begonnen haben.
Die Ansuchen können ausschließlich über die Internetseite der Agentur für Einnahmen, im geschützten Bereich der Rechnungen und Tageseinnahmen, eingereicht werden.

Die Höhe des Beitrages richtet sich an die zur Verfügung stehenden Mittel und die Anzahl der Ansuchen.
Für Verlustbeiträge über € 150.000 ist zusätzlich zum telematisch eingereichten Ansuchen, auch eine digital unterschriebene Version im PDF-Form an die zertifizierte E-Mailadresse
Istanza-CFP150milaeuro@pec.agenziaentrate.it zu senden
 
 
 
 
 
 
 
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Steuerberatung

Sitz: Bozen
 
E-Mail:
Adresse: Mitterweg, 5, Bozner Boden, 39100 Bozen
 
 
 
 
 

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