16/08/2022

Digitale Zustellung von Dokumenten der öffentlichen Verwaltung

Die Verordnung über die neue Plattform für die Zustellung von Dokumenten von Seiten öffentlichen Verwaltung wurde verabschiedet. Damit soll die Zustellung von Mitteilungen, Akten und Maßnahmen an natürlichen und juristischen Personen, Einrichtungen, Vereinigungen und anderen öffentlichen oder privaten Subjekte einfacher, effizienter, sicherer und kostengünstiger gestaltet werden. Die Plattform gilt als Alternative zu den in anderen gesetzlichen Bestimmungen, einschließlich des Steuerrechts, vorgesehenen Zustellungsverfahren.

Die teilnehmenden öffentlichen Verwaltungen führen die Zustellung durch, indem sie das Dokument auf die Plattform hochladen und die Steuernummer und das digitale Domizil des Empfängers eingeben. Der Betreiber der Plattform sendet eine Empfangsbestätigung an den Empfänger, in der ein eindeutiger Kenncode der Zustellung mitgeteilt wird. Der Empfänger (oder ein Beauftragter) kann auf die Plattform zugreifen (über SPID oder CIE) und die zugestellten Dokumente einsehen. Jene, die über kein digitales Domizil verfügen, erhalten von Seiten des Betreibers ein Einschreibebrief mit Rückantwort, in welchem folgende Informationen enthalten sind: der Absender, der Kenncode der Mitteilung, die Modalitäten für den Zugang zur Plattform, sowie die Vorgehensweise, um die Mitteilung in Papierform zu erhalten.
 
 
 
 
 
 
 
Teilen. Empfehle diese News deinen Freunden weiter.
 
 
 

Ihr Ansprechpartner

 
 

Andrea Pircher

Buchhaltung und Steuerberatung
Wirtschafts-, Rechnungsprüfer und Steuerberater, Stabstelle
Sitz: Bozen
 
T: 0471 310 311
E-Mail:
 
 
 
 
 

Das könnte Sie auch interessieren
 

07/02/2025

Pauschalsystem (regime forfettario), Voraussetzungen überprüfen

Mit Beginn des Jahres und nach den kürzlich eingeführten Neuerungen ist es ratsam die Voraussetzungen zu überprüfen, welche es ermöglichen das Pauschalsystem, auch im Steuerjahr 2024, beizubehalten oder erstmals darauf zuzugreifen.
 
 

05/02/2025

Steuerfälligkeiten im Februar

Mehrwertsteuersubjekte dürfen das Einzahlungsformular F24 ausschließlich in telematischer Form vorlegen. Privatpersonen ohne MwSt.-Nummer hingegen, können das Einzahlungsformular F24 noch in Papierform oder mittels Homebanking einreichen, sofern ...
 
 

29/01/2025

Gesetzlicher Zinssatz ab 2025 auf 2% festgelegt

Ab dem 1. Januar 2025 wird der gesetzliche Zinssatz von derzeit 2,5% (aktuell) auf 2% gesenkt. Die Änderung hat auch steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Auswirkungen, insbesondere betrifft sie:
 
 

28/01/2025

Ateco, neue Klassifizierung 2025

Das Istat (Nationales Institut für Statistik) hat eine neue ATECO-Klassifikation 2025 ausgearbeitet, die mit 01.01.2025 in Kraft tritt und die derzeit gültige Version der ATECO-Klassifikation 2007 – Aktualisierung 2022 ersetzt. Die neue ...
 
 
 
Kontaktiere uns