03/03/2022

ENASARCO, unveränderte Beitragssätze für 2022

Für Vertreter (mono- und plurimandatario) wird der geltende Enasarco-Beitragssatz von 17% bestätigt (davon 8,50% zu Lasten des Auftraggebers und 8,50% zu Lasten des Vertreters, der als Einzelunternehmer oder als Personengesellschaft tätig ist. Ausnahme bilden Vertreter die als Kapitalgesellschaften tätig sind). Der Satz gilt für alle im Jahr 2022 erwirtschafteten Provisionen (Kompetenzprinzip).
Die Mindest- und Höchstgrenzen für Provisionen werden hingegen erst mit der Veröffentlichung der ISTAT-Werte Ende Februar aktualisiert.
Es wird daran erinnert, dass es ab 2021 einen ermäßigten Enasarco-Beitragssatz gibt, um junge Vertreter zu ermutigen, in den Beruf einzusteigen und dort zu bleiben: Für Vertreter (Einzelunternehmen) unter 30 Jahren gilt für das Triennium 2021-2023 eine Ermäßigung des Basissatzes (17%) von 6 Prozentpunkten für das Jahr 2021, von 8 Prozentpunkten für das Jahr 2022 und von 10 Prozentpunkten für das Jahr 2023.
 
 
 
 
 
 
 
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Andrea Pircher

Wirtschaftsprüfer und Steuerberater
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