24/03/2022

Flüchtlinge aus der Ukraine: Regeln für ihre Einstellung

Eine Zivilschutzverordnung gibt regeln vor

Staatsbürger aus der Ukraine können laut der Zivilschutzverordnung (Nr. 872, Art. 7 vom 4. März 2022) lohnabhängige, unbefristet und saisonal, als auch selbständige Tätigkeiten ausüben. Voraussetzung ist einzig allein die Beantragung um Aufenthaltsgenehmigung („permesso di soggiorno“) bei der zuständigen Quästur.

Seit dem 14. März können sich Flüchtlinge aus der Ukraine auch in der Erstaufnahmestelle in Bozen Süd registrieren lassen, wo ein Quästur-Beamter tätig ist.

Weitere Informationen finden sie auch auf dem Landesportal: Südtirol für Ukraine-Flüchtlinge
 
 
 
 
 
 
 
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Ihr Ansprechpartner

 
 

Dieter Überbacher

Lohnbuchhaltung und Arbeitsrecht
Mitarbeiter
Sitz: Bozen
 
T: 0471 310 454
E-Mail:
 
 
 
 
 

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