08/09/2022

Gesetzesdekret "aiuti-bis", Steuerguthaben für das dritte Trimester 2022

Mit dem Gesetzesdekret "aiuti-bis" wurde für Unternehmen das Steuerguthaben für den Ankauf von Strom und Erdgas auch für das dritte Trimester 2022 verlängert. Falls die benötigten Voraussetzungen für den Erhalt des Steuerguthaben gegeben sind, ist folgendes vorgesehen:
  • für energieintensive Unternehmen ein Steuerguthaben in Höhe von 25% der getätigten Ausgaben für die im dritten Trimester 2022 verbrauchte Energie;
  • für nicht energieintensive Unternehmen, die mit Stromzählern mit einer verfügbaren Leistung von 16,5 kW oder mehr ausgestattet sind, ein Steuerguthaben in Höhe von 15% der getätigten Ausgaben für die im dritten Trimester 2022 verbrauchte Energie;
  • für gasintensive Unternehmen ein Steuerguthaben in Höhe von 25% der getätigten Ausgaben für das im dritten Trimester 2022 verbrauchte Erdgas;
  • für nicht gasintensive Unternehmen, ein Steuerguthaben in Höhe von 25% der getätigten Ausgaben für das im dritten Trimester 2022 verbrauchte Erdgas.
 
 
 
 
 
 
 
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Ihr Ansprechpartner

 
 

Andrea Pircher

Wirtschaftsprüfer und Steuerberater
Stabstelle Buchhaltung und Steuerberatung
Sitz: Bozen
 
T: 0471 310 311
E-Mail:
 
 
 
 
 

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