20/01/2023
Gesundheitsdienstleistungen an Private und vorausgefülltes Modell 730
Optiker mit dem Tätigkeitskodex (Haupt- und Nebentätigkeit) "47.78.20 - Einzelhandel mit optischen und fotografischen Geräten" sind ebenfalls verpflichtet, die Daten an das STS-System zu übermitteln. Diese neue Verpflichtung betrifft alle Daten über Gesundheitsausgaben, die natürlichen Personen ab dem 01.01.2022 getragen haben.
Diese Ausgaben müssen bis zum 31. Januar 2023 gemeldet werden, während für Ausgaben, die ab dem 1. Januar 2023 getätigt wurden, innerhalb der üblichen Fristen (monatlich bis zum Ende des Folgemonats) erfolgen müssen.