07/04/2022
HORECA, Hochzeit und Unterhaltung: Verlustbeitrag für die Tätigkeitsbereiche
Um als HORECA (Hotels/Restaurants/Gaststätten) klassifiziert zu werden, ist es erforderlich, dass die Haupttätigkeit des Unternehmens einem der folgenden Kodexe entspricht:
- 55.10 Hotel
- 56.10 Restaurant
- 56.21 Catering
- 56.30 Bar - Caffè
Für die Hochzeitsbranche müssen im Jahr 2019 mindestens 30% der Einnahmen aus dem Verkauf von Gütern oder Dienstleistungen im Zusammenhang mit Hochzeiten, Festen und Zeremonien stammen. Die Haupttätigkeit des Unternehmens muss außerdem einer der Folgenden sein;
- 10.71.20 Herstellung von Mehlspeisen
- 10.82.00 Herstellung von Kakao, Schokolade, Bonbons und Süßwaren
- 14.13.20 Maßschneiderei und -konfektion von Oberbekleidung
- 18.14.00 Buchbinderei und damit verbundene Dienstleistungen
- 32.99.90 Herstellung anderer Waren a.n.g.
- 47.24.20 Einzelhandel mit Kuchen, Süßwaren und Confiserie
- 47.71.10 Einzelhandel mit Herren- und Damenkonfektionen
- 47.76.10 Einzelhandel mit Blumen und Pflanzen
- 47.78.35 Einzelhandel mit Bonbonnieren
- 49.32.20 Beförderungen in Mietwagen mit Fahrer
- 55.10.00 Hotels
- 56.10.11 Zubereitung und Verabreichung von Speisen
- 56.10.12 Gastronomietätigkeiten auf Bauernhöfen
- 56.21.00 Event-Catering und Banqueting
- 74.20.11 Fotoreporter
- 74.20.19 Sonstige Fotografie
- 74.20.20 Fotolabors
- 93.29.90Andere Freizeittätigkeiten a.n.g.
- 96.02.01 Friseur
- 96.02.02 Schönheitsinstitute
- 96.09.03 Heirats- und Partnervermittlung
- 96.09.05 Organisation von Festen und Feiern
Für den Sektor Unterhaltung muss die Haupttätigkeit des Unternehmens einem der folgenden ATECO-Kodexe entsprechen:
- 77.39.94 Vermietung von Geräten und Ausrüstung für Veranstaltungen und Shows; Licht- und Audioanlagen ohne Personal, Bühnen, Stands und Lichtdekoration
- 79.90.11 Ticketservice für Theater- und Sportveranstaltungen und sonstige Freizeit- und Unterhaltungsevents
- 90.01.01 Schauspielkunst
- 90.01.09 Sonstige darstellende Kunst
- 90.02.01 Vermietung mit Personal von Geräten und Ausrüstungen für Veranstaltungen und Aufführungen
- 90.02.01 Vermietung mit Personal von Geräten und Ausrüstungen
- 90.02.02 Regietätigkeit
- 90.02.09 Sonstige die darstellende Kunst unterstützende Tätigkeit
- 90.04.00 Betrieb von Theatern, Konzertsälen und sonstigen Unterhaltungseinrichtungen
- 93.21.00 Vergnügungs- und Themenparks
- 93.29.10 Diskotheken, Tanzlokale, Night Clubs u.Ä.
- 93.29.90 Andere Freizeittätigkeiten a.n.g.
- 96.09.05 Organisation von Festen und Feiern
Der gewährte Verlustbeitrag hängt von der Zuteilung der zugewiesenen Mittel (40 Millionen für die Hochzeitsbranche und je 10 Millionen für die HORECA- und die Unterhaltungsbranche) an die berechtigten Unternehmen ab. Das Modell für die Einreichung des telematischen Antrages ist derzeit noch in Ausarbeitung.