07/04/2022

HORECA, Hochzeit und Unterhaltung: Verlustbeitrag für die Tätigkeitsbereiche

Für Unternehmen, die in den Sektoren "HORECA" (Hotel/Restaurant/Catering), Hochzeit und Unterhaltung tätig sind, sieht das Dekret "Sostegni-ter" einen Verlustbeitrag vor, wenn die Einnahmen des Jahres 2020 um mindestens 30% im Vergleich zu den Einnahmen des Jahres 2019 gesunken sind und wenn sich der Gewinn des Jahres 2020 um mindestens 30% verschlechtert hat. Eine kürzlich erlassene Bestimmung der Agentur der Einnahmen hat jene ATECO-Kodexe definiert, die zum Verlustbeitrag zugelassenen werden.

Um als HORECA (Hotels/Restaurants/Gaststätten) klassifiziert zu werden, ist es erforderlich, dass die Haupttätigkeit des Unternehmens einem der folgenden Kodexe entspricht:
  • 55.10 Hotel
  • 56.10 Restaurant
  • 56.21 Catering
  • 56.30 Bar - Caffè

Für die Hochzeitsbranche müssen im Jahr 2019 mindestens 30% der Einnahmen aus dem Verkauf von Gütern oder Dienstleistungen im Zusammenhang mit Hochzeiten, Festen und Zeremonien stammen. Die Haupttätigkeit des Unternehmens muss außerdem einer der Folgenden sein;
  • 10.71.20 Herstellung von Mehlspeisen
  • 10.82.00 Herstellung von Kakao, Schokolade, Bonbons und Süßwaren
  • 14.13.20 Maßschneiderei und -konfektion von Oberbekleidung
  • 18.14.00 Buchbinderei und damit verbundene Dienstleistungen
  • 32.99.90 Herstellung anderer Waren a.n.g.
  • 47.24.20 Einzelhandel mit Kuchen, Süßwaren und Confiserie
  • 47.71.10 Einzelhandel mit Herren- und Damenkonfektionen
  • 47.76.10 Einzelhandel mit Blumen und Pflanzen
  • 47.78.35 Einzelhandel mit Bonbonnieren
  • 49.32.20 Beförderungen in Mietwagen mit Fahrer
  • 55.10.00 Hotels
  • 56.10.11 Zubereitung und Verabreichung von Speisen
  • 56.10.12 Gastronomietätigkeiten auf Bauernhöfen
  • 56.21.00 Event-Catering und Banqueting
  • 74.20.11 Fotoreporter
  • 74.20.19 Sonstige Fotografie
  • 74.20.20 Fotolabors
  • 93.29.90Andere Freizeittätigkeiten a.n.g.
  • 96.02.01 Friseur
  • 96.02.02 Schönheitsinstitute
  • 96.09.03 Heirats- und Partnervermittlung
  • 96.09.05 Organisation von Festen und Feiern

Für den Sektor Unterhaltung muss die Haupttätigkeit des Unternehmens einem der folgenden ATECO-Kodexe entsprechen:
  • 77.39.94 Vermietung von Geräten und Ausrüstung für Veranstaltungen und Shows; Licht- und Audioanlagen ohne Personal, Bühnen, Stands und Lichtdekoration
  • 79.90.11 Ticketservice für Theater- und Sportveranstaltungen und sonstige Freizeit- und Unterhaltungsevents
  • 90.01.01 Schauspielkunst
  • 90.01.09 Sonstige darstellende Kunst
  • 90.02.01 Vermietung mit Personal von Geräten und Ausrüstungen für Veranstaltungen und Aufführungen
  • 90.02.01 Vermietung mit Personal von Geräten und Ausrüstungen
  • 90.02.02 Regietätigkeit
  • 90.02.09 Sonstige die darstellende Kunst unterstützende Tätigkeit
  • 90.04.00 Betrieb von Theatern, Konzertsälen und sonstigen Unterhaltungseinrichtungen
  • 93.21.00 Vergnügungs- und Themenparks
  • 93.29.10 Diskotheken, Tanzlokale, Night Clubs u.Ä.
  • 93.29.90 Andere Freizeittätigkeiten a.n.g.
  • 96.09.05 Organisation von Festen und Feiern

Der gewährte Verlustbeitrag hängt von der Zuteilung der zugewiesenen Mittel (40 Millionen für die Hochzeitsbranche und je 10 Millionen für die HORECA- und die Unterhaltungsbranche) an die berechtigten Unternehmen ab. Das Modell für die Einreichung des telematischen Antrages ist derzeit noch in Ausarbeitung.
 
 
 
 
 
 
 
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Ihr Ansprechpartner

 
 

Andrea Pircher

Wirtschafts-, Rechnungsprüfer und Steuerberater
Stabstelle Buchhaltung und Steuerberatung
Sitz: Bozen
 
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