16/02/2022
INTRASTAT, neu im Jahr 2022
- die trimestrale Intrastat Meldung (für innergemeinschaftliche Einkäufe) wird abgeschafft. Die Schwelle für die monatliche Einreichung der Intrastat Meldung wird auf 350.000 Euro für Gesamteinkäufe im Trimester oder in einem der vier vorhergehenden Trimester angehoben. Das Formular erfordert nicht mehr die Angabe des Landes und des MwSt-Kodex des ausländischen Lieferanten sowie des Betrags der Auslandseinkäufe.
- die trimestrale Intrastat Meldung Intra-2-Quarter (für erhaltene Dienstleistungen) wird abgeschafft; Die Schwelle für die monatliche Einreichung der Meldung Intra-2-Quarter bleibt unverändert. Das Formular erfordert nicht mehr die Angabe des MwSt.-Kodex des ausländischen Leistungserbringers, des Betrags der Umsätze in Fremdwährung, der Art der Leistung, der Art des Inkassos und des Landes in dem die Zahlung erfolgt ist.
- Für Lieferungen innerhalb der EU besteht eine neue Verpflichtung, zu statistischen Zwecken, Informationen über den Ursprung der versendeten Waren anzugeben.
- es wird das neue Modell INTRA 1-sexies eingeführt, das für sog. „call-of stock"-Transaktionen vorbehalten ist;