16/02/2022

INTRASTAT, neu im Jahr 2022

Ab 2022 werden eine Reihe von Änderungen an der Art und Weise, wie INTRA-Formulare ausgefüllt werden, in Kraft treten. Im Besonderen:
- die trimestrale Intrastat Meldung (für innergemeinschaftliche Einkäufe) wird abgeschafft. Die Schwelle für die monatliche Einreichung der Intrastat Meldung wird auf 350.000 Euro für Gesamteinkäufe im Trimester oder in einem der vier vorhergehenden Trimester angehoben. Das Formular erfordert nicht mehr die Angabe des Landes und des MwSt-Kodex des ausländischen Lieferanten sowie des Betrags der Auslandseinkäufe.
- die trimestrale Intrastat Meldung Intra-2-Quarter (für erhaltene Dienstleistungen) wird abgeschafft; Die Schwelle für die monatliche Einreichung der Meldung Intra-2-Quarter bleibt unverändert. Das Formular erfordert nicht mehr die Angabe des MwSt.-Kodex des ausländischen Leistungserbringers, des Betrags der Umsätze in Fremdwährung, der Art der Leistung, der Art des Inkassos und des Landes in dem die Zahlung erfolgt ist.
- Für Lieferungen innerhalb der EU besteht eine neue Verpflichtung, zu statistischen Zwecken, Informationen über den Ursprung der versendeten Waren anzugeben.
- es wird das neue Modell INTRA 1-sexies eingeführt, das für sog. „call-of stock"-Transaktionen vorbehalten ist;
 
 
 
 
 
 
 
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Ihr Ansprechpartner

 
 

Andrea Pircher

Wirtschafts-, Rechnungsprüfer und Steuerberater
Stabstelle Buchhaltung und Steuerberatung
Sitz: Bozen
 
T: 0471 310 311
E-Mail:
 
 
 
 
 

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