18/03/2022

Steuererklärungsmodelle 2022 genehmigt

Die italienische Steuerbehörde hat die Modelle für die Einkommensteuererklärung 2022 (PF, SP, SC und ENC) und die Modelle der IRAP-Erklärung 2022 genehmigt.

Bei den natürlichen Personen betreffen die Neuerungen:
  • die Verpflichtung zur Ausstellung eines Bestätigungsvermerks („visto di conformita“) für Personen, die den sogenannten Superbonus 110% in der Steuererklärung in Anspruch nehmen wollen;
  • das Steuerguthaben für den Ankauf der Erstwohnung für Personen unter 36-Jahren mit einer ISEE unter 40.000,00 Euro.
Bei Einkommen aus Unternehmen betreffen die Neuerungen:
  • den Abschnitt, der für die sogenannte "Super-ACE" eingeführt wurde;
  • neue Steuerguthaben, die im Jahr 2021 eingeführt werden und im Quader RU angegeben werden müssen.
Die Fristen für Saldozahlung des Jahres 2021 und für die erste Akontozahlung im Jahr 2022 sind der 30.06.2022 oder der 22.08.2022 mit einem Aufschlag von 0,40%.

Die Frist für die elektronische Versendung der Steuererklärung und endet am 30. November 2022.
 
 
 
 
 
 
 
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Ihr Ansprechpartner

 
 

Andrea Pircher

Buchhaltung und Steuerberatung
Wirtschafts-, Rechnungsprüfer und Steuerberater, Stabstelle
Sitz: Bozen
 
T: 0471 310 311
E-Mail:
 
 
 
 
 

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