31/01/2023

Steuerfälligkeiten im Februar

Mehrwertsteuersubjekte dürfen das Einzahlungsformular F24 ausschließlich in telematischer Form vorlegen. Privatpersonen ohne MwSt.-Nummer hingegen, können das Einzahlungsformular F24 noch in Papierform oder mittels Homebanking einreichen, sofern keine Verrechnungen mit bestehenden Steuerguthaben vorgenommen werden. Bei Verrechnung von Guthaben ist eine telematische Einreichung auch für Privatpersonen verpflichtend.

Einzahlung Inhaber einer MwSt.-Position Steuerzahler ohne MwSt.-Position
F24 ohne Verrechnung mit Guthaben Entratel / Fisconline, home banking in Papierform, home banking oder Entratel / Fisconline
F24 mit Verrechnung Guthaben oder F24 mit Saldo Null Entratel / Fisconline Entratel / Fisconline

9.Februar 

  • Werbebonus: Versendung der “Ersatzerklärung” für die im Jahr 2022 effektiv getätigten Werbeausgaben

 

16. Februar


  • Monatliche MwSt.-Schuld: Einzahlung der MwSt.-Schuld des Vormonats, Abgabenkodex 6001

  • Quellensteuern auf lohnabhängige Arbeit/freiberufliche Leistungen: Einzahlung der im Vormonat einbehaltenen Quellensteuern, Abgabenkodex 1001 für lohnabhängige Arbeit und gleichgestellte Einkünfte, Abgabenkodex 1040 für Einkünfte aus freiberuflichen Leistungen

  • Von Kondominien einbehaltene Quellensteuern: Einzahlung der im Vormonat durch Kondominien als Akonto einbehaltenen Quellensteuern (4%), Abgabenkodex 1019 für IRPEF, Abgabenkodex 1020 für IRES

  • Quellensteuereinbehalte für Kurzzeitvermietungen: Einzahlung der im November durch Immobilienvermittler und Betreiber von online Plattformen für Kurzzeitvermietungen einbehaltenen Quellensteuern, Abgabenkodex 1919

  • Andere Quellensteuereinbehalte: Einzahlung der im Vormonat einbehaltenen Quellensteuern auf Kommissionen, Agentur-, Vermittlungs- und Handelsagentenleistungen, Abgabenkodex 1040

  • NISF-Beiträge für lohnabhängig Beschäftigte: Einzahlung der Sozialabgaben für lohnabhängig Beschäftigte, auf die im Vormonat angereiften Löhne und Gehälter, Abgabenkodex DM10

  • NISF-Sonderverwaltung: Einzahlung der Beiträge i.H.v. 24%-33,72% durch die Auftraggeber, auf die im Vormonat an Tür an Tür-Verkäufer und gelegentliche Freiberufler ausgezahlten Entgelte (bei Entgelten von mehr als 5.000 Euro)

  • NISF Kaufleute und Handwerker: Einzahlung der 4. NIFS-Fixrate auf den Minimalbetrag

  • Abfertigung (TFR): Einzahlung Saldo der Ersatzsteuer aufgrund der Aufwertung des Abfertigungsfonds TFR, Abgabenkodex 1713

 

21. Februar

  • ENASARCO: Einzahlung der Beiträge des 4. Trimesters von Seiten des Auftraggebers

28. Februar

  • UNIEMENS: telematische Meldung der erhaltenen Vergütungen und Beiträge des Vormonats

  • Einheitsbuch: Registrierung der Einträge des Vormonats

  • Periodische MwSt.-Abrechnung: telematische Versendung der periodischen MwSt.-Meldung des 4. Trimes-ters

  • Buchhaltungsregister: Druck und digitale Archivierung der Bücher/Register der Buchhaltung betreffend Jahr 2021

  • Digitale Archivierung elektronische Rechnungen: Endtermin für die digitale Archivierung der elektronischen Rechnungen 2021

  • Digitale Archivierung Steuererklärungen: digitale Archivierung der Steuererklärungen betreffend 2021

  • Stempelsteuer: Einzahlung der Stempelsteuer der elektronischen Rechnungen des 4. Trimesters

  • NIFS Pauschalsysteme (Forfettario): Mitteilung betreffend die Teilnahme an der Möglichkeit der begünstigten Beitragszahlung für Pauschalsysteme

  • Autoliquidazione INAIL: Einzahlung INAIL-Prämie (Ausgleichszahlung und Akkontozahlung)

  • Verspätete Steuererklärung: Endtermin für die Versendung der „verspäteten“ Steuerrerklärung/IRAP-Erklärung 2022
 
 
 
 
 
 
 
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Ihr Ansprechpartner

 
 

Andrea Pircher

Wirtschaftsprüfer und Steuerberater
Stabstelle Buchhaltung und Steuerberatung
Sitz: Bozen
 
T: 0471 310 311
E-Mail:
 
 
 
 
 

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