28/10/2022

Steuerguthaben für Investitionsgüter bis 31. Dezember

Mit Ende des Jahres 2022 läuft das Steuerguthaben für materielle und immaterielle Investitionsgüter aus.
Bis heute gibt es keine Verlängerung der Begünstigung, die ein Steuerguthaben von 6% für Investitionen in materielle und immaterielle (nicht 4.0) Vermögenswerte für das Jahr 2022 vorsieht.

Nach den derzeit geltenden Vorschriften können Unternehmen und Freiberufler den Bonus nur für Investitionen, die bis zum 31. Dezember 2022 getätigt werden, in Anspruch nehmen.

Das Steuerguthaben steht zudem für alle Investitionen, die bis zum 30.Juni 2023 getätigt werden, zu, sofern bis zum 31.Dezember 2022 die sogenannte "Reservierung" (Annahme des entsprechenden Angebots des Verkäufers und Akontozahlung in Höhe von mindestens 20% der Anschaffungskosten) erfolgt ist.

Für Investitionen in materielle und immaterielle Vermögenswerte, die nach dem 1. Januar 2023 (und ohne "Reservierung") getätigt werden, ist derzeit kein Steuerguthaben vorgesehen.

Es gilt zu beachten, dass das Steuerguthaben nicht anerkannt wird für:
  • Fahrzeuge und andere Transportmittel gemäß Artikel 164, Absatz 1, TUIR: Kraftfahrzeuge sind vom Steuerguthaben ausgeschlossen, unabhängig davon, ob sie betrieblich oder privat genutzt werden, während Firmenfahrzeuge wie LKW zulässig sind;
  • Investitionsgüter mit einem Abschreibungskoeffizienten von weniger als 6,5 %;
  • Gebäude und Bauwerke.
 
 
 
 
 
 
 
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Ihr Ansprechpartner

 
 

Andrea Pircher

Wirtschaftsprüfer und Steuerberater
Stabstelle Buchhaltung und Steuerberatung
Sitz: Bozen
 
T: 0471 310 311
E-Mail:
 
 
 
 
 

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