14/03/2022

Werbebonus: bis 31. März „Reservierung“ für Ausgaben 2022

Bis zum 31.03.2022 ist es möglich, den Antrag auf „Reservierung“ für den Werbebonus 2022 einzureichen. Dies gilt sowohl für bereits getätigte als auch für noch geplante Werbeinvestitionen für das Jahr 2022. Die Erklärung muss auf elektronischem Wege mittels Online-Dienste der Agentur der Einnahmen unter Verwendung des SPID, Entratel, Fisconline, der Nationalen Dienstleistungskarte, CIE oder durch einen bevollmächtigten Intermediär übermittelt werden.

Auch für das Jahr 2022 wird ein Steuerguthaben in Höhe von 50% der getätigten Werbeausgaben gewährt. Der Beitrag betrifft Werbung in Zeitungen/Zeitschriften und bei lokalen und nationalen Fernseh- und Radiosendern.
Das Steuerguthaben wird im Rahmen der zur Verfügung gestellten finanziellen Mittel gewährt. Die zeitliche Reihenfolge der Antragstellung ist für die Gewährung des Werbebonus unerheblich, da der Prozentsatz bei unzureichender Mittelausstattung für alle Antragsteller, die die Voraussetzungen und Bedingungen für die Förderfähigkeit erfüllen und den Antrag fristgerecht eingereicht haben, anteilsmäßig reduziert wird.
 
 
 
 
 
 
 
Teilen. Empfehle diese News deinen Freunden weiter.
 
 
 

Ihr Ansprechpartner

 
 

Andrea Pircher

Buchhaltung und Steuerberatung
Wirtschafts-, Rechnungsprüfer und Steuerberater, Stabstelle
Sitz: Bozen
 
T: 0471 310 311
E-Mail:
 
 
 
 
 

Das könnte Sie auch interessieren
 

07/02/2025

Pauschalsystem (regime forfettario), Voraussetzungen überprüfen

Mit Beginn des Jahres und nach den kürzlich eingeführten Neuerungen ist es ratsam die Voraussetzungen zu überprüfen, welche es ermöglichen das Pauschalsystem, auch im Steuerjahr 2024, beizubehalten oder erstmals darauf zuzugreifen.
 
 

05/02/2025

Steuerfälligkeiten im Februar

Mehrwertsteuersubjekte dürfen das Einzahlungsformular F24 ausschließlich in telematischer Form vorlegen. Privatpersonen ohne MwSt.-Nummer hingegen, können das Einzahlungsformular F24 noch in Papierform oder mittels Homebanking einreichen, sofern ...
 
 

29/01/2025

Gesetzlicher Zinssatz ab 2025 auf 2% festgelegt

Ab dem 1. Januar 2025 wird der gesetzliche Zinssatz von derzeit 2,5% (aktuell) auf 2% gesenkt. Die Änderung hat auch steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Auswirkungen, insbesondere betrifft sie:
 
 

28/01/2025

Ateco, neue Klassifizierung 2025

Das Istat (Nationales Institut für Statistik) hat eine neue ATECO-Klassifikation 2025 ausgearbeitet, die mit 01.01.2025 in Kraft tritt und die derzeit gültige Version der ATECO-Klassifikation 2007 – Aktualisierung 2022 ersetzt. Die neue ...
 
 
 
Kontaktiere uns