12/10/2021
Privacy und Green Pass
Der Arbeitgeber, als Verantwortlicher der Datenverarbeitung, muss die betroffenen Personen mittels geeigneter Datenschutzbelehrung über die Zwecke der Datenverarbeitung im Rahmen der Kontrolle des Green Passes informieren. Diese zusätzliche Verarbeitung von Daten muss auch im Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten vermerkt werden.
Wir erinnern daran, dass die Rechtsberatung der hds Servicegenossenschaft als Dienstleistung für hds Mitglieder Beratungen zum Thema Datenschutz anbietet.