18/08/2022

Änderungen bei der "Lotterie der Kassenbelege“

Um die sogenannte "Lotterie der Kassenbelege“ attraktiver zu gestalten, wird es einen Sofortgewinn geben. Somit wird der Käufer gleich in Erfahrung bringen, ob er gewonnen hat und wie hoch der evtl. Gewinn ist. Um an der Verlosung teilzunehmen, muss der Käufer:
  • eine natürliche Person sein,
  • über 18 Jahre alt sein,
  • seinen Wohnsitz in Italien haben und
  • den Kauf mit elektronischen Zahlungsmitteln getätigt haben, deren Inhaber der Käufer selbst oder ein im selben Haushalt lebendes Familiengeld ist, welches auf dem Familienbogen aufscheint oder ein Vertreter sein, welcher über eine Vollmacht verfügt, welche vor der Teilnahme an der Lotterie ausgestellt worden ist.
 
 
 
 
 
 
 
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Ihr Ansprechpartner

 
 

Andrea Pircher

Wirtschafts-, Rechnungsprüfer und Steuerberater
Stabstelle Buchhaltung und Steuerberatung
Sitz: Bozen
 
T: 0471 310 311
E-Mail:
 
 
 
 
 

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