18/08/2022
Änderungen bei der "Lotterie der Kassenbelege“
- eine natürliche Person sein,
- über 18 Jahre alt sein,
- seinen Wohnsitz in Italien haben und
- den Kauf mit elektronischen Zahlungsmitteln getätigt haben, deren Inhaber der Käufer selbst oder ein im selben Haushalt lebendes Familiengeld ist, welches auf dem Familienbogen aufscheint oder ein Vertreter sein, welcher über eine Vollmacht verfügt, welche vor der Teilnahme an der Lotterie ausgestellt worden ist.