09/08/2022

Übergangsregelung für Dividenden vor 2018: Fälligkeit am 31. Dezember 2022

Die Übergangsregelung für Dividenden aus dem Besitz von wesentlichen Beteiligungen, welche von natürlichen Personen nicht in Ausübung ihrer unternehmerischen Tätigkeit gehalten werden, endet am 31. Dezember 2022. Diese Übergangsregelung sieht vor, dass für Gewinnausschüttungen welche Gewinne betreffen, die bis zum 31.12.2017 erwirtschaftet wurden, für den Gesellschafter die bisherige Steuerregelung gilt ( = Besteuerung mit IRPEF-Satz auf einer Bemessungsgrundlage von 40%; 49,72% oder 58,14% der ausgeschütteten Gewinne), anstelle der ab 2018 vorgesehenen Standardregelung, welche die Anwendung einer Quellensteuer in Höhe von 26% vorsieht.

Die Agentur der Einnahmen hat kürzlich klargestellt, dass die Übergangsregelung nur dann zur Anwendung kommt, wenn die Dividende innerhalb 31. Dezember 2022 beschlossen und ausgezahlt wird. Gewinnausschüttungen welche bis zum 31. Dezember 2022 beschlossen, aber nicht ausgezahlt werden, werden mit der Quellensteuer in Höhe von 26% besteuert. Es gilt zu beachten, dass die Ausschüttung von älteren Gewinnen zu einer Neuberechnung der im Jahr 2021 beanspruchten ,,Super-ACE“ führen könnte.
 
 
 
 
 
 
 
Teilen. Empfehle diese News deinen Freunden weiter.
 
 
 

Ihr Ansprechpartner

 
 

Andrea Pircher

Buchhaltung und Steuerberatung
Wirtschafts-, Rechnungsprüfer und Steuerberater, Stabstelle
Sitz: Bozen
 
T: 0471 310 311
E-Mail:
 
 
 
 
 

Das könnte Sie auch interessieren
 

16/04/2025

Mitteilungen von tourismusbezogenen Transaktionen

Abweichend von der Höchstgrenze für die Verwendung von Bargeld können Einzelhändler und Reisebüros Einkäufe ausländischer Touristen, die ihren Wohnsitz nicht in Italien haben, bis zu einem Betrag von Euro 15.000 in bar abrechnen.

Diese ...
 
 

15/04/2025

Fristverlängerung Versicherung für Katastrophenereignisse

Die Verlängerung der Verpflichtung zur Deckung von Katastrophenrisiken ist nach der Größe des Unternehmens differenziert vorgesehen:

01.10.2025 für mittelgroße Unternehmen;
31.12.2025 für Mikro- und klein Unternehmen.
Für ...
 
 

14/04/2025

Meldung PEC für Verwalter von Gesellschaften

Mit dem Haushaltsgesetz 2025 wurde die Verpflichtung zur Übermittlung der zertifizierten elektronischen Post (PEC) auch für Verwalter von Gesellschaften eingeführt. Das MIMIT hat in Bezug auf die neu eingeführte Anforderung klargestellt:
 
 

09/04/2025

Wiederzulassung “rottamazione-quater”

Für jene Betroffene, welche von der geförderten Bestimmung bis zum 31. Dezember 2024 ausgeschlossen wurden, wurde das telematische Verfahren zur Verfügung gestellt, um bis zum 30. April 2025 den Antrag auf Wiederzulassung, zum sogenannten ...
 
 
Kontaktiere uns