30/11/2022

500/600-Euro-Bonus vom Land: Ansuchen bis 31. März

Die Dokumente für den Antrag über das Patronat Enasco

Für Haushalte sind es 500 Euro und für Familien mit minderjährigen Kindern 600 Euro: Der Entlastungsbonus wird vom Land einmalig für die Mehrkosten für Energie und Teuerungen ab Dezember ausbezahlt. Voraussetzung sind sei es für Familien als auch für Haushalte ein ISEE-Wert unter 40.000 Euro und der Wohnsitz in Südtirol.

Familien mit volljährigen Kindern, Paare, Rentner und Alleinstehende können für den Bonus von 500 Euro ab morgen, 1. Dezember und bis 31. März 2023 ansuchen. Die Anträge können selbst über das Onlineportal oder über ein Patronat eingereicht werden.

600-Euro-Bonus für Familien mit minderjährigen Kindern
Familien mit minderjährigen Kindern erhalten den Bonus über das Landeskindergeld. Wer es bereits bezieht, muss kein weiteres Ansuchen stellen. Wer es noch nicht bezieht, kann noch bis Ende Dezember 2022 jederzeit online oder über ein Patronat darum ansuchen.

Die Dokumente für den Antrag
Die Ansuchen für den Entlastungsbonus können mit Terminvereinbarung auch über das Patronat Enasco eingereicht werden. Dazu braucht es folgende Unterlagen:
  • Identitätskarte der/s Gesuchstellers/in
  • Daten der Familienmitglieder (Steuernummer, Name, Geburtsdatum und -ort)
  • IBAN – Nummer
  • ISEE – Erklärung mit einem Wert unter 40.000 Euro
  • POD – Nummer (Stromrechnung)
  • Telefonnummer und E-Mail-Adresse
 
 
 
 
 
 
 
 
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Ihr Ansprechpartner

 
 

Michael Riegler

Vorsorgeberatung
Bereichsleiter
Sitz: Bozen
 
T: 0471 310 316
E-Mail:
 
 
 
 
 

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