14/09/2023

Anpassung der Registrierkassen für die "neue" Kassenbon-Lotterie

Die Agentur der Einnahmen hat die Modalitäten des „Bonus“ für die Anpassung der telematischen Registrierkassen und der Server RT festgelegt und an die neuen Bestimmungen zur Teilnahme an die Kassenbon-Lotterie angepasst. Der Bonus beläuft sich auf 100% der Anpassungskosten bis zu einem Höchstbetrag von Euro 50 pro Gerät.

Die Gutschrift kann ab dem darauffolgenden Monat, indem die Rechnung mit den Anpassungskosten des Gerätes in das MwSt.-Register (Einkauf) eingetragen worden ist, mittels Modell F24 mit der Liquidierung der monatlichen MwSt.-Schuld verrechnet werden. Die Zahlung der Anpassungskosten für die Registrierkassen muss mit nachvollziehbaren Zahlungsmitteln erfolgen.

Der Bonus unterliegt einer Ausgabengrenze (80 Millionen für 2023): Sollte die Ausgabengrenze überschritten werden, dann wird das eingereichte F24 automatisch verworfen.
 
 
 
 
 
 
 
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Ihr Ansprechpartner

 
 

Andrea Pircher

Buchhaltung und Steuerberatung
Wirtschafts-, Rechnungsprüfer und Steuerberater, Stabstelle
Sitz: Bozen
 
T: 0471 310 311
E-Mail:
 
 
 
 
 

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