07/02/2024

Bestätigungsvermerk: Grenze auf 70.000 Euro angehoben

Ein kürzlich erlassenes Dekret hat die neue Grenze für die Befreiung vom Bestätigungsvermerk („visto di conformita“) für Mehrwertsteuerguthaben (im Zusammenhang mit dem ISA-Bonusregeln) von den vorherigen jährlich 50.000 Euro auf 70.000 Euro erhöht, falls diese zur Rückerstattung oder zur Verrechnung in F24 genutzt werden.

Es müssen jedoch noch neue ISA-Punktregelungen, durch eine neue Verordnung, festgelegt werden, um diesen Vorteil in Anspruch nehmen zu können: Bisher gelten noch die „alten“ Regelungen (ISA mindestens 8 oder 8,5) und die Grenze von 50.000 Euro, welche der Referenzwert für die Nutzung des Mehrwertsteuerguthabens für das Jahr 2023 (Mehrwertsteuermodell 2024) ist, sowie für die Mehrwertsteuerguthaben, welche in den ersten drei Quartalen 2024 angereift sind.
 
 
 
 
 
 
 
Teilen. Empfehle diese News deinen Freunden weiter.
 
 
 

Ihr Ansprechpartner

 
 

Andrea Pircher

Buchhaltung und Steuerberatung
Wirtschafts-, Rechnungsprüfer und Steuerberater, Stabstelle
Sitz: Bozen
 
T: 0471 310 311
E-Mail:
 
 
 
 
 

Das könnte Sie auch interessieren
 

16/04/2025

Mitteilungen von tourismusbezogenen Transaktionen

Abweichend von der Höchstgrenze für die Verwendung von Bargeld können Einzelhändler und Reisebüros Einkäufe ausländischer Touristen, die ihren Wohnsitz nicht in Italien haben, bis zu einem Betrag von Euro 15.000 in bar abrechnen.

Diese ...
 
 

15/04/2025

Fristverlängerung Versicherung für Katastrophenereignisse

Die Verlängerung der Verpflichtung zur Deckung von Katastrophenrisiken ist nach der Größe des Unternehmens differenziert vorgesehen:

01.10.2025 für mittelgroße Unternehmen;
31.12.2025 für Mikro- und klein Unternehmen.
Für ...
 
 

14/04/2025

Meldung PEC für Verwalter von Gesellschaften

Mit dem Haushaltsgesetz 2025 wurde die Verpflichtung zur Übermittlung der zertifizierten elektronischen Post (PEC) auch für Verwalter von Gesellschaften eingeführt. Das MIMIT hat in Bezug auf die neu eingeführte Anforderung klargestellt:
 
 

09/04/2025

Wiederzulassung “rottamazione-quater”

Für jene Betroffene, welche von der geförderten Bestimmung bis zum 31. Dezember 2024 ausgeschlossen wurden, wurde das telematische Verfahren zur Verfügung gestellt, um bis zum 30. April 2025 den Antrag auf Wiederzulassung, zum sogenannten ...
 
 
Kontaktiere uns