19/07/2021
Cookies: neue Richtlinien genehmigt
Alle Websites müssen innerhalb 6 Monate den Anforderungen der Richtlinien angepasst werden.
Hier fassen wir die wichtigsten Inhalte der neuen Cookie-Richtlinien zusammen:
Datenschutzbelehrung
Die Datenschutzbelehrung der Website muss auch eventuelle Angaben zu dritten Empfängern der personenbezogenen Daten und die Aufbewahrungsfrist der Daten beinhalten.
Die Informationen zu den technischen Cookies können in die Datenschutzbelehrung integriert werden. Die Datenschutzbehörde empfiehlt außerdem, dass analytische Cookies nur zu statistischen Zwecken eingesetzt werden sollten.
Zustimmung
Für Profilierungs-Cookies ist es weiterhin erforderlich, die Zustimmung des Nutzers einzuholen. Dies muss mittels eines deutlich sichtbaren Banners auf der Webseite erfolgen. Der Benutzer muss auch in der Lage sein auf der Webseite zu surfen, ohne dass seine Daten auf irgendeiner Weise verfolgt werden, zum Beispiel durch Schließen des Banners.
Scrolling
Die Datenschutzbehörde weist darauf hin, dass das bloße Bewegen des Cursors (nach unten scrollen) keine angemessene Einverständniserklärung darstellt. Gegebenenfalls müssen Website-Betreiber das Scrollen in einen komplexeren Prozess einbinden, der als aktive Handlung gilt und somit geeignet ist, die Einwilligung zur Verarbeitung als unmissverständlich einzustufen.
Cookie Wall
Cookie wall, die den Benutzer zur Zustimmung verpflichten, sind generell rechtswidrig. Es kann Ausnahmen geben, die aber von Fall zu Fall geprüft werden müssen.
Wir empfehlen allen Website-Besitzern, sich mit ihrer Webagentur in Verbindung zu setzen.
Abschließend erinnern wir daran, dass die Rechtsberatung der hds Servicegenossenschaft als Dienstleistung für hds Mitglieder Beratungen zum Thema Datenschutz anbietet.