08/10/2021

Corona-Tests in den Betrieben

Auch wenn das Dekret über die Notwendigkeit des Green Passes im Arbeitsleben definiert, dass die Kosten für die Tests zu Lasten der Arbeitnehmer/innen gehen, bekommt der hds immer wieder Anfragen zur Durchführung dieser Tests in den Betrieben.
Die Tests müssen von Krankenpflegern oder Ärzten mit Zugriff zur Landesdatenbank gemacht werden. Dieser Zugriff muss von den vorhergenannten Personen beim Sanitätsbetrieb mittels einer formlosen E-Mail an leistungen.bz@sabes.it unter Angabe des Vor- und Nachnamens, der persönlichen Steuernummer und einer persönlichen E-Mail-Adresse beantragt werden. Der Sanitätsbetrieb kontrolliert die fachliche Eintragung ins diesbezügliche Berufsregister und schickt anschließend die Zugangsdaten. Manche Krankenpfleger und Ärzte besitzen diesen Zugang schon.
Bezüglich des Kaufs der zu verwendenden Art von Tests können wir Ihnen folgende Liste von Tests übermitteln, die der Südtiroler Sanitätsbetrieb verwendet:

Marke
 Produktname
Anwendungsart
Abbot Rapid Diagnostics  Panbio™ COVID-19 Ag Rapid Test Nasenrachenabstrich und Nasenflügelabstrich
GenBody Inc  Genbody COVID-19 Ag Test Nasenrachenabstrich und Mundrachenabstrich
Roche (SD BIOSENSOR)
 SARS-CoV-2 Rapid Antigen Test Nasenrachenabstrich
Roche (SD BIOSENSOR)
 SARS-CoV-2 Rapid Antigen Test Nasenflügelabstrich
Siemens Healthineers
 CLINITEST Rapid COVID-19 Antigen Test Nasenrachenabstrich und Nasenflügelabstrich
SD Biosensor Inc
 STANDARD Q COVID-19 Ag Test Nasal Nasenflügelabstrich
SD Biosensor Inc
 STANDARD Q COVID-19 Ag Test Nasal Nasenrachenabstrich

Es gibt noch eine vollständige, wenn auch etwas unübersichtliche Liste aller in der EU anerkannten Tests. Die Tests können bei den Apotheken (einige bestehen für die Ausgabe auf die Präsenz einer Krankenpflegerin oder eines Arztes) oder direkt beim Hersteller gekauft werden.
 
 
 
 
 
 
 
Teilen. Empfehle diese News deinen Freunden weiter.
 
 
 

Ihr Ansprechpartner

 
 

Dott. Heinz Neuhauser

Arbeitssicherheit, Umwelt und Hygiene
Bereichsleiter
Sitz: Bozen
 
T: 0471 310 519
E-Mail:
 
 
 
 
 

Das könnte Sie auch interessieren
 

16/01/2023

Kein Gefahrengutbeauftragter für Produzenten kleiner Mengen

Nach der Bestimmung des Unterabschnitts §1.8.3.1 der ADR-Bestimmung müssen Unternehmen, die gefährliche Güter oder Abfälle versenden (ADR 1.4.2.1 - ABSENDER), ab dem 1. Januar 2023 einen oder mehrere Gefahrgutbeauftragte ernennen. Von dieser ...
 
 

13/01/2023

Neue Etikettierungsregeln in Kraft

Mit 1. Jänner 2023 ist es Pflicht, Verpackungen im Sinne der Nachhaltigkeit und Verbraucherinformation nach den neuen Richtlinien zu kennzeichnen (Ges. Dekret Nr. 116/2020). Die Sammlung, die Wiederverwendung, die Verwertung und das Recycling der ...
 
 

28/09/2022

Brandschutzregister 4/4: Die periodischen Expertenkontrollen

Der letzte Artikel über die Neuerungen zum Brandschutzregister, die Südtirols Betriebe laut einem neuen Ministerialdekret ab dem 4. Oktober 2022 zu berücksichtigen haben, befasst sich mit den Kontrollen, die von Experten durchgeführt werden müssen ...
 
 

21/09/2022

Brandschutzregister 3/4: Die jährlichen Selbstkontrollen

Die Kontrollen, die jährlich durchzuführen sind, aber zu denen es keine Experten braucht stehen im Mittelpunkt des 3. Fachbeitrages über die Neuerungen zum Brandschutzregister. Die hds Servicegenossenschaft informiert in 4 Fachbeiträgen über alle ...
 
 
 
Kontaktiere uns