14/11/2022

COVID-19 Beiträge weiterhin nicht zu versteuern

Die Agentur der Einnahmen vertritt die Auffassung, dass die infolge des epidemiologischen Notstands COVID-19 gewährten Beiträge und Subventionen, auch wenn sie nach dem 31. März 2022, dem Datum der Beendigung des Notstands, ausgezahlt wurden, keine steuerliche Relevanz haben (für Einkommens- und IRAP-Zwecke).

Die Beihilfen müssen jedoch den ausdrücklichen Anforderungen von Artikel 10-bis des Gesetzesdekrets 137/2020 (Gesetzesdekret "ristori") entsprechen: Sie müssen im Zusammenhang mit der epidemiologischen Notlage COVID-19 an Unternehmen/Selbstständige ausgezahlt worden sein und sich von jenen Beihilfen unterscheiden, die vor dieser Notlage bestanden haben.
 
 
 
 
 
 
 
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