10/10/2022

Das ABC eines Lizenzvertrages

Modelle, Inhalt und Pflichten für eine rechtliche Absicherung

Hat Ihr Unternehmen eine Marke, Software oder ein Produkt entwickelt? Wollen Sie dafür mit einem Lizenzvertrag die Nutzungsrechte definieren? Die Rechtsberatung der hds Servicegenossenschaft bietet dazu individuelle Beratung sowie die Prüfung und Ausarbeitung der Verträge an.

Was ist der Lizenzvertrag?

Beim Lizenzvertrag handelt es sich um einen Vertrag, mittels welchem der Rechtsinhaber (Lizenzgeber) dem Lizenznehmer unter vertraglich definierten Bedingungen Nutzungsrechte einräumt. Solche Lizenzen werden üblicherweise durch individuelle Verträge geregelt. Dabei legen die Parteien fest, auf welche Weise und in welchem Umfang der Lizenznehmer das betreffende Schutzrecht nutzen darf.

Welche Modelle gibt es?
Bei Lizenzverträgen wird zwischen verschiedenen Lizenzmodellen unterschieden. Diese bestimmen inwiefern der Gegenstand genutzt werden darf.

  • Ausschließliches Nutzungsrecht
    Das ausschließliche Nutzungsrecht bezeichnet das exklusive Nutzungsrecht eines einzelnen Lizenznehmers, welcher die Berechtigung erhält, ausschließlich darauf zuzugreifen. Dem Lizenznehmer wird das Nutzungsrecht vollumfänglich übertragen, sodass sich teilweise selbst der Lizenzgeber von der Nutzung ausschließt. Gegebenenfalls können Einschränkungen räumlicher oder zeitlicher Natur festgelegt werden.

  • Einfaches Nutzungsrecht
    Beim einfachen Nutzungsrecht werden die Lizenzen bzw. dieselben Nutzungsrechte mehreren Nutzern gleichzeitig eingeräumt. Welche Rechte der jeweilige Nutzer erhält, geht aus dem betreffenden Vertrag hervor. Ebenso wie beim ausschließlichen Nutzungsrecht, können die Lizenzen auch bei diesem Lizenzmodell räumlich, inhaltlich oder zeitlich eingeschränkt werden.

Inhalt
Üblicherweise beinhalten Lizenzverträge folgende Punkte:
  • Lizenzgegenstand,
  • Einräumung des Nutzungsrechtes,
  • Vertragsdauer,
  • Lizenzgebühr,
  • Haftungsausschluss,
  • evtl. Vertragsstrafen bei Zuwiderhandlung.

Pflichten

Die Pflichten der Vertragsparteien gehen aus dem individuellen Vertrag hervor. Typischerweise besteht die Hauptpflicht des Lizenzgebers darin, das betreffende Schutzrecht aufrechtzuerhalten und dem Lizenznehmer dessen Nutzung zu ermöglichen. Im Gegenzug muss der Lizenznehmer die festgelegten Gebühren begleichen und Zugriffe Dritter abwehren.


Typische Lizenzverträge

Zu den häufigsten Lizenzverträgen zählen Markenlizenzverträge sowie Software-Lizenzverträge. Ebenso zählen Franchiseverträge zu den Lizenzverträgen.

  • Beim Markenlizenzvertrag handelt es sich um einen Vertrag, durch den der Markeninhaber einem Dritten die Erlaubnis erteilt, dessen Marke in einem bestimmten Umfang markenmäßig zu nutzen.
  • Software-Lizenzverträge haben als Lizenzgegenstand entweder den Erwerb oder die Nutzung der Software zum Inhalt.
  • Beim Franchisevertrag handelt es sich um ein Vertriebssystem, mittels welchem Produkte und/oder Dienstleistungen einer bereits etablierten Marke - bei gleichzeitiger Zurverfügungstellung von Know-how und/oder von Technologien - vermarktet werden.

Sublizenzen
Eine Sublizenz (auch Unterlizenz genannt), ermöglich es dem Lizenznehmer, Dritten Nutzungsrechte am Lizenzgegenstand einzuräumen. Das „Mutterrecht“ verbleibt dabei beim Lizenznehmer. Empfehlenswert ist es, im Lizenzvertrag festzuhalten, dass Unterlizenzen ausschließlich mit Zustimmung bzw. Genehmigung des Lizenzgebers zulässig sind.
Schlussendlich sei darauf hingewiesen, dass es für beide Parteien, insbesondere aber für den Lizenzgeber, äußerst wichtig ist, eindeutige Nutzungsrechte bei Vertragsabschluss festzulegen, um eventuelle Streitigkeiten bereits vorab zu vermeiden.
 
 
 
 
 
 
 
 
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Ihr Ansprechpartner

 
 

Dott.ssa Lisa Baumgartner

Rechtsberatung
Mitarbeiterin
Sitz: Bozen
 
T: 0471 310 423
E-Mail:
 
 
 
 
 

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