07/11/2024
Die wichtigsten Neuigkeiten des Steuerberichtigungssystems
In Kürze, die Berichtigung sieht die Möglichkeit vor, eine Ersatzsteuer für die Einkommensteuer und zusätzliche Steuern zu ermitteln, berechnet auf die Differenz zwischen:
- Das in jedem Jahr erklärte Einkommen aus unternehmerischer oder freiberuflicher Tätigkeit;
- Denselben Einkommen, welches um einen bestimmten Prozentsatz erhöht wird (von 5 % bis 50 %, abhängig vom erzielten ISA-Ergebnis)
Auf dieses erhöhte steuerpflichtige Einkommen wird ein Prozentsatz (von 10 % bis 15 %) in Abhängigkeit von der ISA-Punktzahl für die Jahre 2018, 2019 und 2022 angewandt; für die Jahre 2020 und 2021 werden die anwendbaren Prozentsätze aufgrund des Covid-19-Notfalls um 30 % gesenkt.
Für IRAP-Zwecke wird für die Jahre 2018, 2019 und 2022 der Prozentsatz von 3,9 % angewandt; für die Jahre 2020 und 2021 werden die anwendbaren Prozentsätze immer um 30 % verringert.
Für jedes Jahr, das dem Steuerberichtigungssystem (“ravvedimento speciale“) unterliegt, muss ein Mindestbetrag von Euro 1.000 als Ersatzsteuer für direkte Steuern gezahlt werden, zu dem immer der für IRAP-Zwecke geschuldete Betrag hinzukommt.
Die Zahlung der Ersatzsteuer muss als Pauschalbetrag bis zum 31. März 2025 erfolgen; oder in maximal 24 gleichen monatlichen Raten zuzüglich Zinsen, zum gesetzlichen Zinssatz, ab dem 31. März 2025. Im Falle einer Ratenzahlung ist die Berichtigung mit der Zahlung aller Raten abgeschlossen.