03/05/2023
Einzelunternehmen: Ausgliederung von Vermögenswerten
Das Haushaltsgesetz 2023 sieht folgendes vor:
- eine Wiedereinführung dieser Erleichterung in Bezug auf Immobilien die sich am 31. Oktober 2022 im Besitz des Einzelunternehmens befunden haben;
- die Frist für die Durchführung dieser Ausgliederung ist der 31. Mai 2023. Die Ausgliederung erfolgt rückwirkend mit Wirkungsdatum 1. Januar 2023.
- die Bezahlung einer Ersatzsteuer von 8% auf etwaige Veräußerungsgewinne;
60% der Ersatzsteuer müssen bis zum 30. November 2023 und die restlichen 40% bis zum 30. Juni 2024 bezahlt werden. Indirekte Steuern, Register-, Hypothekar - und Katastersteuern werden nicht fällig, da das Eigentum der Immobilie nicht übertragen wird.
Im Hinblick auf die Mehrwertsteuer muss die Transaktion sorgfältig geprüft werden, da die Ausgliederung dazu führen kann, dass die für den Erwerb (oder die Verbesserung) der Immobilie in den vorangegangenen zehn Jahren abgezogene Mehrwertsteuer zurückgegeben werden muss.
Die Ausgliederung kann sich auch auf eine vermietete Immobilie beziehen. Eine solche Ausgliederung hat Folgen für die Mehrwertsteuer, die Registrierungssteuer und die Einkommenssteuer, da diese Immobilie ab dem 1. Januar nicht mehr zur Ermittlung der Unternehmenseinkünfte beiträgt.