01/02/2021

ENASARCO: Beitragssätze für 2021

Für Einzel- und Mehrfirmenvertreter gilt auch für 2021 der Beitragssatz von 17 %. Davon entfallen 8,50 % auf den Auftraggeber und 8,50 % auf die Handelsvertreter, sofern diese die Tätigkeit als Einzelunternehmer oder Personengesellschaft ausüben. Der Beitragssatz gilt für Provisionen, die kompetenzmäßig dem Geschäftsjahr 2021 zuzuordnen sind.

Die Mindest- und Höchstgrenzen, innerhalb welchen der Beitrag geschuldet ist, werden innerhalb Februar an die ISTAT-Erhöhung angepasst.

Um den Beruf des Handelsagenten zu fördern, sind für Personen unter 30 Jahren Betragsreduzierungen vorgesehen. Für das Jahr 2021 betragen diese 6 Prozentpunkte, für 2022 sind es 8 Prozentpunkte und für 2023 schließlich 10 Prozentpunkte.
 
 
 
 
 
 
 
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