18/06/2024

ETS Jahresabschlüsse, Hinterlegung innerhalb Juni

Bis zum 30. Juni 2024 müssen die Organisationen des dritten Sektors den Jahresabschluss für das Jahr 2023 auf der Plattform RUNTS hinterlegen, zusammen mit dem Protokoll der Genehmigung durch die Mitgliederversammlung (Einberufung innerhalb der in der Satzung vorgesehenen Fristen) und eventuelle Lageberichte über gelegentliche Spendenaktionen.

Diese Jahresabschlüsse müssen in Übereinstimmung mit den im Ministerialdekret vom 5. März 2020 festgelegten Formaten erstellt werden. Bis zu diesem Datum muss auch die Anzahl der Mitglieder, Freiwilligen und eventuellen Arbeitnehmer aktualisiert werden - nur wenn sich die Daten geändert haben - unter Bezugnahme auf die am 31.12.2023 vorhandene Anzahl, indem ein Änderungsantrag eingereicht wird.

Der Zugang zur Website erfolgt über „Spid“ oder „Cie“ unter dem Link servizi.lavoro.gov.it.
 
 
 
 
 
 
 
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Ihr Ansprechpartner

 
 

Andrea Pircher

Wirtschafts-, Rechnungsprüfer und Steuerberater
Stabstelle Buchhaltung und Steuerberatung
Sitz: Bozen
 
T: 0471 310 311
E-Mail:
 
 
 
 
 

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