Am 18. November ist die Erweiterung der Höchstgrenze der Fringe Benefits für Arbeitnehmer von 600 auf 3.000 Euro in Kraft getreten. Die Maßnahme wird vom Dekret „Aiuti quater“ vorgesehen und zielt insbesondere darauf ab, die Kosten für Wasser, Strom und Gas zu unterstützen. Rückerstattungen oder Beiträge, die vom Arbeitgeber für diese Rechnungen ausgezahlt werden, sind von den Ipref-Steuern befreit. Der neue Schwellenwert gilt auch für Sachleistungen in Form von verkauften Waren und erbrachten Dienstleistungen.
Für die Sachleistungen für Mitarbeiter und Tankgutscheine verweisen wir auch auf die hds-Gutscheine „monni card“ und „monni fuel“.
Im Anschluss an die kürzlich erfolgte Unterzeichnung des neuen Kollektivvertrags im Handel und in den Dienstleistungen, veröffentlichen wir die aktualisierten Lohntabellen. Die Neuerungen treten ab 1. April 2024 in Kraft. Sie spiegeln die aktuellen ...
Bereits im Vorjahr wurde der Leistungsanspruch für den Elternurlaub für einen Monat von 30 Prozent der Entlohnung auf 80 Prozent derselben erhöht (für jene, die die Mutterschaft/Vaterschaft nach dem 31. Dezember 2022 beenden)
Nun kommt mit dem ...
Das Gesetzesdekret Nr. 216/2023 setzt das "erste Modul" der Steuerreform um und überarbeitet die IRPEF-Steuersätze und die steuerlichen Absetzbeträge: Das Dekret sieht, für das Steuerjahr 2024. die Reduzierung der Einkommensstufen (von 4 auf 3) und ...
Arbeitnehmerinnen mit einem unbefristeten Arbeitsverhältnis, die Mütter von drei oder mehr Kindern sind, sind vom 1. Jänner 2024 bis zum 31. Dezember 2026 zu 100 % von den Arbeitnehmeranteilen der ...