20/01/2025
Haushaltsgesetz 2025: andere Neuheiten
KRYPTOWÄHRUNGEN
Die Steuer auf die realisierten Veräußerungsgewinne und anderen Erträgen aus Kryptowährungen wird ab 01.01.2026 von 26% auf 33% erhöht, wobei auch die Mindestschwelle von 2.000 Euro gestrichen wird (zu klären ob dies schon ab dem Jahr 2025 gültig ist). Zudem wird vorgesehen, dass für die Berechnung des Veräußerungsgewinns / Veräußerungsverlusts, für Kryptowährungen, welche zum 01.01.2025 gehalten werden, an Stelle des Preises oder des Einkaufswertes, der Wert zu diesem Datum angesetzten werden kann, und zwar durch Zahlung einer Ersatzsteuer in Höhe von 18%. Diese muss innerhalb 30.11.2025 bezahlt werden. Es besteht die Möglichkeit die Ersatzsteuer in drei gleichen jährlichen Raten mit einem Zinssatz von 3 % pro Jahr ab der zweiten Rate zu bezahlen.
PEC FÜR VERWALTER VON GESELLSCHAFTEN
Verwalter von Unternehmen, welche die Form einer Gesellschaft aufweisen, müssen ihr digitales Domizil (PEC) bei der Handelskammer hinterlegen.
Folglich müssen ab 01.01.2025 alle Verwalter von Gesellschaften eine eigene Pec-Adresse aktivieren und diese bei der Handelskammer hinterlegen. Hinsichtlich dieser Neuerung scheinen derzeit weder Fristen für die Erfüllung noch Sanktionen vorgesehen zu sein.
VERNETZUNG ZWISCHEN ELEKTRONISCHEN REGISTRIERKASSEN UND POS-GERÄTE
Ab dem Jahr 2026 wird festgelegt, dass die elektronischen Registrierkassen, die vollständige Integration des Prozesses der Einnahmenregistrierung mit dem elektronischen Zahlungsprozess gewährleisten müssen. Die Daten der täglichen elektronischen Zahlungen sollen zusammen mit den Tageseinnahmen registriert und übermittelt werden. Es wird eine technische Verknüpfung zwischen den Instrumenten zur Übermittlung der Einnahmen und den Instrumenten (Hardware oder Software), die die Annahme der elektronischen Zahlungen ermöglichen, eingeführt. Die Maßnahme zielt auf die Bekämpfung der Steuerhinterziehung ab, da die Kontrollen bzgl. möglichen Unstimmigkeiten zwischen den ausgestellten Kassenzetteln und den erfassten Einnahmen erleichtert werden.
BEITRAGSREDUZIERUNG FÜR NEUEINSCHREIBUNGEN
Personen, die im Jahr 2025 zum ersten Mal die Einschreibung bei der INPS-Kasse für Händler und Handwerker (sog. gestione IVS artigiani/commercianti) vornehmen und ein Unternehmenseinkommen (auch Pauschalbesteuerung) generieren, können um eine Beitragsreduzierung in Höhe von 50% für 36 Monate ansuchen. Die Reduzierung kann auch von Mitarbeitende in Familienunternehmen beantragt werden.