10/11/2022
IMU – Befreiung: Wenn Ehegatten in verschiedenen Häusern leben
Das Urteil berührt jedoch nicht die Verpflichtung zur Zahlung von IMU für Zweitwohnungen; die IMU ist weiterhin fällig, wenn nicht mit Sicherheit festgestellt werden kann, dass ein Ehegatte tatsächlich in einer der beiden Wohnungen seinen Wohnsitz und seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat (zu diesem Zweck können z.B. die Ausgaben für Spesen für Strom/Müll/Wasser/… herangezogen werden).
Die für "rechtswidrig" erklärten Vorschriften treten am Tag nach der Veröffentlichung der Entscheidung außer Kraft: Die Entscheidung des oben genannten Urteils ist also ab dem Jahr 2022 wirksam. Für die Zahlung des Restbetrags von 2022 müssen diese Änderungen daher auch bei der Berechnung der für das zweite Halbjahr geschuldeten Steuer berücksichtigt werden.