19/09/2022

INTRASTAT: Fälligkeit zurückverlegt

Mit dem Gesetzesdekret „Semplificazioni" wurde die Frist für die Einreichung des Modells INTRATAT ursprünglich auf das Ende des Folgemonats nach dem Berichtsmonat/Trimester verlegt. Mit der Umwandlung dieses Dekretes in Gesetz wurde die Fälligkeit des Modells auf die früher geltende Frist, d.h. auf den 25. Tag des Monats nach dem Berichtsmonat/Trimester, zurückgesetzt.

Infolge dieser "Neufestlegung" ist die Abgabefrist für das Modell INTRASTAT für den Monat August 2022 der 26. September 2022. Die Frist für die Einreichung des trimestralen Formulars für das 3. Trimester 2022 ist der 25. Oktober 2022.
 
 
 
 
 
 
 
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Ihr Ansprechpartner

 
 

Andrea Pircher

Wirtschafts-, Rechnungsprüfer und Steuerberater
Stabstelle Buchhaltung und Steuerberatung
Sitz: Bozen
 
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