28/08/2023

Mitteilungen der öffentlichen Verwaltung: Das Nationale Verzeichnis der digitalen Domizile

Ab Juli ist das INAD („Indice Nazionale dei Domicili Digitali“) zugängig, mittels welcher offiziellen Mitteilungen von Seiten der öffentlichen Verwaltung (auch von der Finanzverwaltung) an Bürger (natürliche Personen), Freiberufler, welche nicht in spezifische Alben, Verzeichnissen oder Register eingetragen sind, und privatrechtliche Einrichtungen, die nicht verpflichtet sind im Handelsregister der Handelskammer eingetragen zu sein, übermitteln können.

Dieses Instrument ermöglicht es den Bürgern das digitale Domizil (PEC-Adresse) anzugeben, um offizielle Mitteilungen der öffentlichen Verwaltung zu erhalten und selbst zu verwalten; so können über diesen Kanal z.B. Mitteilungen über Steuerrückerstattungen und -abzüge, Zahlungsbescheide, Verwaltungsstrafen usw. direkt an das von der Person angegebene Postfach gesendet werden.

Um das digitale Domizil anzugeben, benötigt man eine PEC-Adresse (zertifizierte E-Mail-Adresse) und eine digitale Identität (SPID, CIE oder CNS) und kann den Anweisungen zur Registrierung folgen.
Die Angabe des digitalen Domizils ist freiwillig und es besteht keine gesetzliche Verpflichtung oder damit verbundene Sanktionen.

Bis zum 30. November 2023 wird es auch keine konkreten Folgen geben: Auch in den nächsten Monaten wird die öffentliche Verwaltung Mitteilungen in Papierform versenden, sollte kein digitales Domizil angegeben worden sein. Es ist jedoch vorgesehen, dass die öffentliche Verwaltung ab dem 30. November 2023 keine Mitteilungen mehr in Papierform versenden wird, somit wird eine Anmeldung beim INAD verpflichtend.

Für alle bereits im INI-PEC-Register eingetragene Freiberufler, eingeschrieben in Alben oder Register, werden automatisch alle Daten in das INAD-Register importiert.
 
 
 
 
 
 
 
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Ihr Ansprechpartner

 
 

Andrea Pircher

Wirtschafts-, Rechnungsprüfer und Steuerberater
Stabstelle Buchhaltung und Steuerberatung
Sitz: Bozen
 
T: 0471 310 311
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