19/12/2024

Mwst.-Gesetz für Organisationen des Dritten Sektors: Verlängerung bis 2026 möglich

Ab 2025 treten die neuen Mehrwertsteuerregelungen für Vereine/Organisationen des dritten Sektors in Kraft, durch die einige bisher als „außerhalb des Mehrwertsteuerbereichs“ (fuori campo IVA) eingestufte Vorgänge steuerlich relevant werden und als „steuerfrei“ (esenti) qualifiziert sind. Die Durchführung steuerfreier Vorgänge erfordert, neben dem Besitz einer Mehrwertsteuernummer, typische Pflichten wie die Ausstellung, Registrierung und Erklärung von Rechnungen (vorbehaltlich der Option für die Befreiung der Verpflichtungen gemäß Artikel 36-bis, DPR Nr. 633/72, oder die Trennung der Tätigkeiten, um die Anwendung der sogenannten „Pro-rata-Regelung“ zu vermeiden).

Im Rahmen des Haushaltsgesetzes 2025 wurde ein Änderungsantrag eingereicht, um den Beginn des neuen Mehrwertsteuersystems auf den 1. Januar 2026 zu verschieben. Es bleibt der endgültige Text des Haushaltsgesetzes 2025 abzuwarten, das bis zum 31. Dezember 2024 verabschiedet werden muss.

Nachfolgend eine Übersicht der von der Neuerung betroffenen Tätigkeiten:

Mehrwertsteuerfreie Tätigkeiten (esenti) ab 1. Januar 2025  Dienstleistungen (und damit verbundene Warenverkäufe) „institutioneller“ Art und spezifische Zahlungen, die gemäß der Satzung festgelegt sind, im Zusammenhang mit zusätzlichen Leistungen gegenüber Mitgliedern des Vereins;
Dienstleistungen, die eng mit der Ausübung von Sport oder körperlicher Erziehung verbunden sind, erbracht von Amateur-Sportvereinen.
Warenverkauf oder Dienstleistungen, die im Rahmen von Werbeveranstaltungen von Vereinen und zu deren ausschließlich eigenem Nutzen organisiert werden.
Ausgabe von Speisen und Getränken durch ehrenamtliche Organisationen an bedürftige Personen.
Mehrwertsteuerpflichtige Tätigkeiten (ab dem 1. Januar 2025, bisher ausgeschlossen) Warenverkäufe, die nicht mit „institutionellen“ Dienstleistungen verbunden sind.
Warenverkäufe durch Amateur-Sportvereine gegen spezifische Vergütungen oder zusätzliche Beiträge.
Verkauf von Publikationen (an anderen Orten als bei Werbeveranstaltungen)
Ausgabe von Speisen und Getränken durch ehrenamtliche Organisationen an Personen, die nicht als bedürftig gelten.
 
 
 
 
 
 
 
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Ihr Ansprechpartner

 
 

Andrea Pircher

Buchhaltung und Steuerberatung
Wirtschafts-, Rechnungsprüfer und Steuerberater, Stabstelle
Sitz: Bozen
 
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