31/01/2023

Pauschalsysteme (Forfettario), Voraussetzungen

Zu Beginn des Jahres und nach den jüngsten Gesetzesänderungen ist es ratsam, die Voraussetzungen für die Beibehaltung des Pauschalsystems im Steuerjahr 2023 oder für den erstmaligen Zugang zu dieser Regelung zu überprüfen. Die Pauschalregelung kann von Steuerpflichtigen, die bereits ein Unternehmen haben, oder von Personen, die eine unternehmerische oder freiberufliche Tätigkeit beginnen möchten, in Anspruch genommen werden, wenn die folgenden Voraussetzungen im Vorjahr gleichzeitig erfüllt werden:
  • Einnahmen oder Einkünfte von höchstens 85.000 Euro pro Jahr;
  • Ausgaben von maximal 20.000 Euro brutto für lohnabhängige Mitarbeiter, Beschäftigte und Nebenarbeitern;
  • Folgende Gründe können zum Ausschluss von der Pauschalbesteuerung führen:
  • Beteiligungen an Personengesellschaften, Berufsverbänden oder Familienunternehmen sowie an Kapitalgesellschaften unter bestimmten Bedingungen;
  • der Erhalt von Einkommen aus lohnabhängigen Arbeitsverhältnissen und gleichgestellten Einkünften von mehr als 30.000 Euro (wenn das Arbeitsverhältnis im Vorjahr nicht beendet wurde)
  • die Ausübung der Tätigkeit überwiegend gegenüber Arbeitgebern, mit denen Arbeitsverhältnisse bestehen oder mit denen in den zwei vorangegangenen Besteuerungszeiträumen Arbeitsverhältnisse bestanden haben (oder gegenüber direkt oder indirekt mit ihnen verbundenen Personen)
  • die Anwendung spezieller Mehrwertsteuerregelungen (Tabakverkauf, Verlagswesen, Verkäufe Tür an Tür);
  • die Haupttätigkeit des Unternehmens darf nicht der Verkauf von Gebäuden, Baugrundstücken oder neuen Verkehrsmitteln sein.
Die Pauschalregelung ist ab dem Folgejahr, nachdem die Zugangsvoraussetzungen nicht mehr erfüllt werden oder einer der Ausschlussgründe eintritt, nicht mehr anwendbar; ab 2023 wird ein Steuerpflichtiger bei Überschreitung der Schwelle von 100 000 Euro sofort aus dem Pauschalsystem ausgeschlossen - für Einnahmen/Einkünfte die diese Schwelle überschreiten ist die Mehrwertsteuer unmittelbar geschuldet.
 
 
 
 
 
 
 
 
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Ihr Ansprechpartner

 
 

Andrea Pircher

Wirtschafts-, Rechnungsprüfer und Steuerberater
Stabstelle Buchhaltung und Steuerberatung
Sitz: Bozen
 
T: 0471 310 311
E-Mail:
 
 
 
 
 

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