13/07/2022
POS obligatorisch, Sanktionen ab Juli
Bitte beachten Sie, dass das POS-Gerät für alle Personen verpflichtend ist, die eine Tätigkeit im Bereich des Verkaufs von Produkten und der Erbringung von Dienstleistungen ausüben, "auch für Freiberufler". Nur Freiberufler die Leistungen für andere Freiberufler ausführen, sind von der Verpflichtung des POS Gerätes befreit; die Verpflichtung betrifft daher beispielsweise Geschäfte und Handelstätigkeiten, Handwerker, Bars, Pizzerien, Restaurants und andere Verpflegungsbetriebe, Hotels, B&B, Urlaub auf dem Bauernhof und andere Beherbergungsbetriebe, Freiberufler und Wanderhändler.