24/08/2023

SOA-Zertifizierungspflicht für Arbeiten über 516.000 Euro

Nach einer 6-monatigen Übergangszeit, tretet ab 1. Juli 2023 die SOA-Zertifizierungspflicht in Kraft.
Die Verpflichtung betrifft private Bauarbeiten im Wert von über Euro 516.000, welche sich auf den Superbonus beziehen bzw. jene bei denen die Möglichkeit besteht, das Steuerguthaben abzutreten oder als Rabatt in der Rechnung auszuweisen.

Betroffene Unternehmen (auch bei Unterwerkverträge) müssen zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung im Besitz der SOA-Zertifizierung sein.

Man weist darauf hin, dass die SOA-Zertifizierung schon für Arbeiten über Euro 150.000 vorgeschrieben ist, welche von der privatrechtlichen Einrichtung ANAC ausgestellt wird. Die neue Verpflichtung sollte verhindern, dass aufwändigere (und daher komplexere) Arbeiten an Unternehmen mit unzureichenden technischen und wirtschaftlichen Voraussetzungen und Kapazitäten vergeben werden. Bis zum 30. Juni 2023 hatten Unternehmen, welche nicht im Besitz einer SOA-Zertifizierung waren, die Möglichkeit bei Unterzeichnung eines Vertrags (oder Unterwerkvertrages), auch nur einen Antrag zur bescheinigen an eine Körperschaft, wie im Artikel 84 des Gesetzesdekrets Nr. 50 vom 18. April 2016, gestellt zu haben
 
 
 
 
 
 
 
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Andrea Pircher

Buchhaltung und Steuerberatung
Wirtschafts-, Rechnungsprüfer und Steuerberater, Stabstelle
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