01/08/2022

Steuerfälligkeiten im August

Mehrwertsteuersubjekte dürfen das Einzahlungsformular F24 ausschließlich in telematischer Form vorlegen. Privatpersonen ohne MwSt.-Nummer hingegen, können das Einzahlungsformular F24 noch in Papierform einreichen, sofern keine Verrechnungen mit bestehenden Steuerguthaben vorgenommen werden.

Art der Zahlung  MwSt. - Subjekte Privatpersonen ohne MwSt.- Nummer
F24 ohne Verrechnung mit Guthaben Entratel/Fisconline,
Homebanking
Papierform, Entratel/Fisconline,
Homebanking
F24 mit Verrechnung von Guthaben oder
F24 mit Saldo Null
Entratel/Fisconline Entratel/Fisconline


1. August

Verfahrensfristen: Beginn des Zeitraums der Aussetzung der Verfahrensfristen


22. August

Monatliche MwSt.-Schuld
: Einzahlung der MwSt.-Schuld des Vormonats, Abgabenkodex 6007

Trimestrale MwSt.-Schuld:
Einzahlung der MwSt.-Schuld des 2. Trimesters, Abgabenkodex 6032

Quellensteuern auf lohnabhängige Arbeit/freiberufliche Leistungen:
Einzahlung der im Vormonat einbehaltenen Quellensteuern, Abgabenkodex 1001 für lohnabhängige Arbeit und gleichgestellte Einkünfte, Abgabenkodex 1040 für Einkünfte aus freiberuflichen Leistungen

Von Kondominien einbehaltene Quellensteuern:
Einzahlung der im Vormonat durch Kondominien als Akonto einbehaltenen Quellensteuern (4%), Abgabenkodex 1019 für IRPEF, Abgabenkodex 1020 für IRES

Quellensteuereinbehalte für Kurzzeitvermietungen:
Einzahlung der im November durch Immobilienvermittler und Betreiber von online Plattformen für Kurzzeitvermietungen einbehaltenen Quellensteuern (21%), Abgabenkodex 1919

Andere Quellensteuereinbehalte:
Einzahlung der im Vormonat einbehaltenen Quellensteuern auf Kommissionen, Agentur-, Vermittlungs- und Handelsagentenleistungen, Abgabenkodex 1040

NISF-Beiträge für lohnabhängig Beschäftigte:
Einzahlung der Sozialabgaben für lohnabhängig Beschäftigte, auf die im Vormonat angereiften Löhne und Gehälter, Abgabenkodex DM10

NISF-Sonderverwaltung:
Einzahlung der Beiträge i.H.v. 24%-33,72% durch die Auftraggeber, auf die im Vormonat an Tür an Tür-Verkäufer und gelegentliche Freiberufler ausgezahlten Entgelte (bei Entgelten von mehr als 5.000 Euro)

NISF Kaufleute und Handwerker:
Einzahlung der 2. NIFS-Fixrate auf den Minimalbetrag
Trimestrales MwSt.-Guthaben: Versendung der trimestralen MwSt.-Meldung zur Rückerstattung/Verrechnung von MwSt.-Guthaben


31. August

Verfahrensfristen:
Beginn des Zeitraums der Aussetzung der Verfahrensfristen

UNIEMENS:
telematische Meldung der erhaltenen Vergütungen und Beiträge des Vormonats

Einheitsbuch: Registrierung der Einträge des Vormonats

INTRASTAT: Abgabe der zusammenfassenden Meldung für Subjekte mit monatlicher Meldepflicht
 
 
 
 
 
 
 
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