05/12/2022

Steuerfälligkeiten im Dezember

Mehrwertsteuersubjekte dürfen das Einzahlungsformular F24 ausschließlich in telematischer Form vorlegen. Privatpersonen ohne MwSt.-Nummer hingegen, können das Einzahlungsformular F24 noch in Papierform oder mittels Homebanking einreichen, sofern keine Verrechnungen mit bestehenden Steuerguthaben vorgenommen werden. Bei Verrechnung von Guthaben ist eine telematische Einreichung auch für Privatpersonen verpflichtend.

Einzahlung Inhaber einer MwSt.-Position Steuerzahler ohne MwSt.-Position
F24 ohne Verrechnung mit Guthaben  Entratel / Fisconline, home banking in Papierform, home banking oder
Entratel / Fisconline
F24 mit Verrechnung Guthaben oder F24 mit Saldo Null Entratel / Fisconline  Entratel / Fisconline 

16. Dezember 

  • Monatliche MwSt.
  • -Schuld: Einzahlung der MwSt.-Schuld des Vormonats, Abgabenkodex 6011
  • Quellensteuern auf lohnabhängige Arbeit/freiberufliche Leistungen: Einzahlung der im Vormonat einbehaltenen Quellensteuern, Abgabenkodex 1001 für lohnabhängige Arbeit und gleichgestellte Einkünfte, Abgabenkodex 1040 für Einkünfte aus freiberuflichen Leistungen
  • Von Kondominien einbehaltene Quellensteuern: Einzahlung der im Vormonat durch Kondominien als Akonto einbehaltenen Quellensteuern (4%), Abgabenkodex 1019 für IRPEF, Abgabenkodex 1020 für IRES
  • Quellensteuereinbehalte für Kurzzeitvermietungen: Einzahlung der im November durch Immobilienvermittler und Betreiber von online Plattformen für Kurzzeitvermietungen einbehaltenen Quellensteuern, Abgabenkodex 1919
  • Andere Quellensteuereinbehalte: Einzahlung der im Vormonat einbehaltenen Quellensteuern auf Kommissionen, Agentur-, Vermittlungs- und Handelsagentenleistungen, Abgabenkodex 1040
  • NISF-Beiträge für lohnabhängig Beschäftigte: Einzahlung der Sozialabgaben für lohnabhängig Beschäftigte, auf die im Vormonat angereiften Löhne und Gehälter, Abgabenkodex DM10
  • NISF-Sonderverwaltung: Einzahlung der Beiträge i.H.v. 24%-33,72% durch die Auftraggeber, auf die im Vormonat an Tür an Tür-Verkäufer und gelegentliche Freiberufler ausgezahlten Entgelte (bei Entgelten von mehr als 5.000 Euro)
  • GIS/IMU/IMI: Zahlung 2. Rate 2022
27. Dezember 
  • MwSt.-Akonto: Einzahlung Akonto Mehrwertsteuer, Kodex 6013 für Subjekte mit monatlicher Meldepflicht und Kodex 6035 für Subjekte mit trimestraler Meldepflicht
  • INTRASTAT: Abgabe der zusammenfassenden Meldung für Subjekte mit monatlicher Meldepflicht
2. Januar 
  • UNIEMENS: telematische Meldung der erhaltenen Vergütungen und Beiträge des Vormonats
  • Einheitsbuch: Registrierung der Einträge des Vormonats
  • GIS/IMU/IMI: Abgabe (wo vorgesehen) der GIS/IMU/IMI Erklärung betreffend die Änderungen die im Laufe des Jahres 2022 eingetreten sind.
 
 
 
 
 
 
 
Teilen. Empfehle diese News deinen Freunden weiter.
 
 
 

Ihr Ansprechpartner

 
 

Andrea Pircher

Wirtschafts-, Rechnungsprüfer und Steuerberater
Stabstelle Buchhaltung und Steuerberatung
Sitz: Bozen
 
T: 0471 310 311
E-Mail:
 
 
 
 
 

Das könnte Sie auch interessieren
 

12/09/2024

Neuer Dienst „I24“ für F24-Modelle mit künftigen Fristen

Mit dem neuen Dienst I24 ist es möglich über die telematischen Dienste der Agentur der Einnahmen alle F24-Modelle betreffend wiederkehrenden, ratenweisen und im Voraus festgelegten Zahlungsbeträge, die mit F24 zu leisten sind, in einer einzigen ...
 
 

10/09/2024

Tourismus: CIN jetzt auch in Südtirol beantragen

Ab 7. August nimmt die Autonome Provinz Bozen an der Testphase der nationalen Datenbank für Unterkunftseinrichtungen und Immobilien für Kurzzeitvermietung oder touristische Zwecke teil. Über die Plattform der Website des Ministeriums ist es möglich, ...
 
 

04/09/2024

Die Steuernews von "Omnibus"

Das als "Omnibus" bekannte Gesetzesdekret (Nr. 113/2024) führt für das Jahr 2024 eine Reihe von wichtigen Neuerungen im Steuerbereich ein. Im Folgenden finden Sie eine Zusammenfassung der wichtigsten Neuigkeiten, die die Unternehmen betreffen.
 
 

02/09/2024

Steuerfälligkeiten im September

Mehrwertsteuersubjekte dürfen das Einzahlungsformular F24 ausschließlich in telematischer Form vorlegen. Privatpersonen ohne MwSt.-Nummer hingegen, können das Einzahlungsformular F24 noch in Papierform einreichen, sofern keine Verrechnungen mit ...
 
 
 
Kontaktiere uns