31/01/2023

Steuerfälligkeiten im Februar

Mehrwertsteuersubjekte dürfen das Einzahlungsformular F24 ausschließlich in telematischer Form vorlegen. Privatpersonen ohne MwSt.-Nummer hingegen, können das Einzahlungsformular F24 noch in Papierform oder mittels Homebanking einreichen, sofern keine Verrechnungen mit bestehenden Steuerguthaben vorgenommen werden. Bei Verrechnung von Guthaben ist eine telematische Einreichung auch für Privatpersonen verpflichtend.

Einzahlung Inhaber einer MwSt.-Position Steuerzahler ohne MwSt.-Position
F24 ohne Verrechnung mit Guthaben Entratel / Fisconline, home banking in Papierform, home banking oder Entratel / Fisconline
F24 mit Verrechnung Guthaben oder F24 mit Saldo Null Entratel / Fisconline Entratel / Fisconline

9.Februar 

  • Werbebonus: Versendung der “Ersatzerklärung” für die im Jahr 2022 effektiv getätigten Werbeausgaben

 

16. Februar


  • Monatliche MwSt.-Schuld: Einzahlung der MwSt.-Schuld des Vormonats, Abgabenkodex 6001

  • Quellensteuern auf lohnabhängige Arbeit/freiberufliche Leistungen: Einzahlung der im Vormonat einbehaltenen Quellensteuern, Abgabenkodex 1001 für lohnabhängige Arbeit und gleichgestellte Einkünfte, Abgabenkodex 1040 für Einkünfte aus freiberuflichen Leistungen

  • Von Kondominien einbehaltene Quellensteuern: Einzahlung der im Vormonat durch Kondominien als Akonto einbehaltenen Quellensteuern (4%), Abgabenkodex 1019 für IRPEF, Abgabenkodex 1020 für IRES

  • Quellensteuereinbehalte für Kurzzeitvermietungen: Einzahlung der im November durch Immobilienvermittler und Betreiber von online Plattformen für Kurzzeitvermietungen einbehaltenen Quellensteuern, Abgabenkodex 1919

  • Andere Quellensteuereinbehalte: Einzahlung der im Vormonat einbehaltenen Quellensteuern auf Kommissionen, Agentur-, Vermittlungs- und Handelsagentenleistungen, Abgabenkodex 1040

  • NISF-Beiträge für lohnabhängig Beschäftigte: Einzahlung der Sozialabgaben für lohnabhängig Beschäftigte, auf die im Vormonat angereiften Löhne und Gehälter, Abgabenkodex DM10

  • NISF-Sonderverwaltung: Einzahlung der Beiträge i.H.v. 24%-33,72% durch die Auftraggeber, auf die im Vormonat an Tür an Tür-Verkäufer und gelegentliche Freiberufler ausgezahlten Entgelte (bei Entgelten von mehr als 5.000 Euro)

  • NISF Kaufleute und Handwerker: Einzahlung der 4. NIFS-Fixrate auf den Minimalbetrag

  • Abfertigung (TFR): Einzahlung Saldo der Ersatzsteuer aufgrund der Aufwertung des Abfertigungsfonds TFR, Abgabenkodex 1713

 

21. Februar

  • ENASARCO: Einzahlung der Beiträge des 4. Trimesters von Seiten des Auftraggebers

28. Februar

  • UNIEMENS: telematische Meldung der erhaltenen Vergütungen und Beiträge des Vormonats

  • Einheitsbuch: Registrierung der Einträge des Vormonats

  • Periodische MwSt.-Abrechnung: telematische Versendung der periodischen MwSt.-Meldung des 4. Trimes-ters

  • Buchhaltungsregister: Druck und digitale Archivierung der Bücher/Register der Buchhaltung betreffend Jahr 2021

  • Digitale Archivierung elektronische Rechnungen: Endtermin für die digitale Archivierung der elektronischen Rechnungen 2021

  • Digitale Archivierung Steuererklärungen: digitale Archivierung der Steuererklärungen betreffend 2021

  • Stempelsteuer: Einzahlung der Stempelsteuer der elektronischen Rechnungen des 4. Trimesters

  • NIFS Pauschalsysteme (Forfettario): Mitteilung betreffend die Teilnahme an der Möglichkeit der begünstigten Beitragszahlung für Pauschalsysteme

  • Autoliquidazione INAIL: Einzahlung INAIL-Prämie (Ausgleichszahlung und Akkontozahlung)

  • Verspätete Steuererklärung: Endtermin für die Versendung der „verspäteten“ Steuerrerklärung/IRAP-Erklärung 2022
 
 
 
 
 
 
 
Teilen. Empfehle diese News deinen Freunden weiter.
 
 
 

Ihr Ansprechpartner

 
 

Andrea Pircher

Buchhaltung und Steuerberatung
Wirtschafts-, Rechnungsprüfer und Steuerberater, Stabstelle
Sitz: Bozen
 
T: 0471 310 311
E-Mail:
 
 
 
 
 

Das könnte Sie auch interessieren
 

12/02/2025

Werbebonus 2024, Erklärung der getätigten Investitionen

Jene Antragsteller, welche die "Reservierung" für den sogenannten "Werbebonus" 2024 vorgenommen hatten, müssen nun die Dokumentation, der in diesem Jahr getätigten Investitionen, bis zum 9. Februar 2025 einreichen. Es wird daran erinnert, dass das ...
 
 

11/02/2025

Freistellung von Rücklagen unter Steueraussetzung

Zu den verschiedenen Maßnahmen über die Revision der so genannten „IRPEF/IRES-Reform“ weisen wir auf die Möglichkeit einer außerordentlichen Freistellung von Rücklagen unter Steueraussetzung hin. Diese Sonderbestimmung betrifft Rücklagen unter ...
 
 

07/02/2025

Pauschalsystem (regime forfettario), Voraussetzungen überprüfen

Mit Beginn des Jahres und nach den kürzlich eingeführten Neuerungen ist es ratsam die Voraussetzungen zu überprüfen, welche es ermöglichen das Pauschalsystem, auch im Steuerjahr 2024, beizubehalten oder erstmals darauf zuzugreifen.
 
 

05/02/2025

Steuerfälligkeiten im Februar

Mehrwertsteuersubjekte dürfen das Einzahlungsformular F24 ausschließlich in telematischer Form vorlegen. Privatpersonen ohne MwSt.-Nummer hingegen, können das Einzahlungsformular F24 noch in Papierform oder mittels Homebanking einreichen, sofern ...
 
 
 
Kontaktiere uns