07/03/2023

Umbauarbeiten: Aus mit Verkauf der Steuerabsetzbeträge und Skonto in Rechnung

Das Gesetzesdekret Nr. 11/2023 sieht für die steuerliche Abschreibung im Zusammenhang mit Bauvorhaben folgende Änderungen vor:
  • Ab dem 17. Februar 2023 ist es nicht mehr möglich, für den Verkauf (cessione credito) oder den Skonto in der Rechnung (sconto in fattura) zu optieren. Ausnahme bilden Ausgaben für Arbeiten, für die die baulichen Genehmigungen bis zum 17. Februar 2023 bei der Gemeinde beantragt wurden;
  • Die öffentlichen Verwaltungen dürfen nicht mehr Käufer von Steuerabsetzbeträgen sein;
  • Die solidarische Haftung des Käufers ist ausgeschlossen, wenn dieser nachweißen kann, den Kredit ordnungsgemäß erworben zu haben und dieser im Besitz der erforderlichen Dokumentation ist (Baugenehmigungen für die Arbeiten, Rechnungen, Überweisungen usw.).
 
 
 
 
 
 
 
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