10/11/2022

Verlustbeitrag HORECA: zusätzliche Beiträge mit Erklärung innerhalb 21. November

Für den sogenannten "HORECA"-Beitrag wurden zusätzliche Geldmittel bereitgestellt. Um ihn in Anspruch zu nehmen, ist innerhalb 21. November eine Erklärung für die Einhaltung der „De-minimis"-Beihilfen einzureichen.

Der Beitrag "Zusatzzahlung Bar/Restaurant" richtet sich an alle Unternehmen, die zuvor den "HORECA"-Beitrag erhalten haben und einen der folgenden Ateco-Kodexe ausüben:
  • 56.10 (Gaststätten, Imbissstuben, landwirtschaftliche Betriebe, Eisdielen, Konditoreien);
  • 56.21 (Event-Catering/Banqueting);
  • 56.30 (Bars).
Und so geht’s
  • Die Antragsteller müssen die "HORECA"-Beihilfe erhalten haben und das Limit für die staatlichen „De-minimis"-Beihilfen im Dreijahreszeitraum 2022-2024 eingehalten haben.
  • Der Zugang zu der Zusatzzahlung ist von der telematischen Versendung einer Erklärung abhängig, in der die Einhaltung der "De-minimis"-Grenzen bestätigt wird.
  • Die Erklärung kann unter der Sektion "Fatture e corrispettivi" im reservierten Bereich der Agentur der Einnahmen ausgefüllt und innerhalb 21. November 2022 versendet werden.
Nach Einreichung der „De-minimis“-Erklärung zahlt die Steuerbehörde den zusätzlichen Beitrag an den im Erstantrag angegebene IBAN aus.
 
 
 
 
 
 
 
Teilen. Empfehle diese News deinen Freunden weiter.
 
 
 

Ihr Ansprechpartner

 
 

Andrea Pircher

Wirtschafts-, Rechnungsprüfer und Steuerberater
Stabstelle Buchhaltung und Steuerberatung
Sitz: Bozen
 
T: 0471 310 311
E-Mail:
 
 
 
 
 

Das könnte Sie auch interessieren
 

05/12/2024

Jahresendüberprüfung für Steuerpflichtige mit Pauschalbesteuerung (forfettario)

In den letzten Monaten des Jahres sollten Steuerpflichtige die das Pauschalsystem anwenden, die Höhe ihrer erzielten Einnahmen und Erträge überwachen. Wenn das Einkommen das Limit von 85.000 Euro überschreitet (bis zum Schwellenwert von 100.000 ...
 
 

04/12/2024

Biennales Vergleichsverfahren: Frist zur Teilnahme verlängert

Die Frist zur Teilnahme am biennalen Vergleichsverfahren (CPB) 2024–2025 wurde für Steuerpflichtige, welche der ISA unterliegen, verlängert. Bis zum neuen Fristtermin, dem 12. Dezember 2024, kann eine ergänzende Steuererklärung 2024 (modello Redditi ...
 
 

03/12/2024

Steuerfälligkeiten im Dezember

Mehrwertsteuersubjekte dürfen das Einzahlungsformular F24 ausschließlich in telematischer Form vorlegen. Privatpersonen ohne MwSt.-Nummer hingegen, können das Einzahlungsformular F24 noch in Papierform einreichen, sofern keine Verrechnungen mit ...
 
 

26/11/2024

INPS, ab September neue reduzierte Strafen

Bei Nichtzahlung oder verspäteter Zahlung von Beiträgen oder Prämien beträgt die zivilrechtliche Strafe 9,15 % pro Jahr (Zinssatz von 3,65 % plus 5,5 Punkte). Ab dem 1. September 2024, wenn der Steuerpflichtige die Zahlung innerhalb von 120 Tagen ...
 
 
 
Kontaktiere uns