20/11/2024

Versicherung gegen Katastrophenereignisse

Das MIMIT (Ministero delle Imprese e del Made in Italy) hat den Inhalt eines künftigen Dekrets über die Verpflichtung von Unternehmen zum Abschluss von Versicherungspolizzen für Schäden durch Katastrophenereignisse angekündigt. Das Haushaltsgesetz 2024 sah das Inkrafttreten der Versicherungspflicht für alle Unternehmen mit Sitz in Italien ab dem 1. Januar 2025 vor, und zwar in Bezug auf Schäden, die durch Naturkatastrophen und Katastrophenereignisse an Grundstücken, Gebäuden, Anlagen, Maschinen und industriellen und gewerbliche Ausrüstungen verursacht werden und in der Bilanz ordnungsgemäß aufscheinen.

Die Prämien stehen im Verhältnis zum Risiko, wobei die Merkmale des Gebiets und die Anfälligkeit der versicherten Vermögenswerte berücksichtigt werden. Die Versicherungsgesellschaften können im Rahmen ihrer Risikotoleranz und im Einklang mit ihrer globalen Solvabilität den Abschluss von Verträgen mit Unternehmen nicht ablehnen.

SACE S.p.A. wird in der Lage sein, durch den Abschluss von Sondervereinbarungen bzw. Konventionen, das von den Versicherungsgesellschaften übernommene Risiko zu Marktbedingungen rückzuversichern.

Es sei darauf hingewiesen, dass ein Änderungsantrag vorgelegt wurde, um den Zeitpunkt des Inkrafttretens der Versicherungspflicht gegen Katastrophenereignisse zu verlängern; mit der endgültigen Verabschiedung des Dekrets „Milleproroghe“ wurde jedoch keine Verlängerung vorgesehen.
 
 
 
 
 
 
 
Teilen. Empfehle diese News deinen Freunden weiter.
 
 
 

Ihr Ansprechpartner

 
 

Andrea Pircher

Buchhaltung und Steuerberatung
Wirtschafts-, Rechnungsprüfer und Steuerberater, Stabstelle
Sitz: Bozen
 
T: 0471 310 311
E-Mail:
 
 
 
 
 

Das könnte Sie auch interessieren
 

07/02/2025

Pauschalsystem (regime forfettario), Voraussetzungen überprüfen

Mit Beginn des Jahres und nach den kürzlich eingeführten Neuerungen ist es ratsam die Voraussetzungen zu überprüfen, welche es ermöglichen das Pauschalsystem, auch im Steuerjahr 2024, beizubehalten oder erstmals darauf zuzugreifen.
 
 

05/02/2025

Steuerfälligkeiten im Februar

Mehrwertsteuersubjekte dürfen das Einzahlungsformular F24 ausschließlich in telematischer Form vorlegen. Privatpersonen ohne MwSt.-Nummer hingegen, können das Einzahlungsformular F24 noch in Papierform oder mittels Homebanking einreichen, sofern ...
 
 

29/01/2025

Gesetzlicher Zinssatz ab 2025 auf 2% festgelegt

Ab dem 1. Januar 2025 wird der gesetzliche Zinssatz von derzeit 2,5% (aktuell) auf 2% gesenkt. Die Änderung hat auch steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Auswirkungen, insbesondere betrifft sie:
 
 

28/01/2025

Ateco, neue Klassifizierung 2025

Das Istat (Nationales Institut für Statistik) hat eine neue ATECO-Klassifikation 2025 ausgearbeitet, die mit 01.01.2025 in Kraft tritt und die derzeit gültige Version der ATECO-Klassifikation 2007 – Aktualisierung 2022 ersetzt. Die neue ...
 
 
 
Kontaktiere uns