Verwalterentschädigung und "erweitertes Kassenprinzip“
Die bis zum 12. Januar 2024 ausgezahlten Verwalterentschädigungen für das Steuerjahr 2023 sind Teil des Einkommens der Verwaltungsratsmitglieder für das Jahr 2023 und können von der auszahlenden Gesellschaft aufgrund des "erweiterten Kassenprinzips" im Steuerjahr 2023 abgezogen werden.
Das erweiterte Kassenprinzip gilt nicht, wenn der Verwalter einer Gesellschaft (mit einer MwSt.-Nummer) selbständig tätig ist und eine Rechnung ausstellt.
Das Haushaltsgesetz 2025 sieht eine Senkung des IRES-Steuersatzes nur für das Steuerjahr 2025 vor. Außerdem sieht es unter anderem die Verlängerung des Maxi-Abzuges für neue unbefristete Einstellungen, Änderungen bei den Steuerguthaben und weitere ...
Das Haushaltsgesetz 2025 (Gesetz Nr. 207/24), das am 1. Januar 2025 in Kraft getreten ist, bestätigt unter anderem die durch die Steuerreform vorgesehenen und bereits 2024 in Kraft getretenen Änderungen an der Struktur der IRPEF und führt im TUIR ...
Mehrwertsteuersubjekte dürfen das Einzahlungsformular F24 ausschließlich in telematischer Form vorlegen. Privatpersonen ohne MwSt.-Nummer hingegen, können das Einzahlungsformular F24 noch in Papierform oder mittels Homebanking einreichen, sofern ...
Ab dem 20. November 2024 stehen Mitteilungen über Unregelmäßigkeiten in steuerlichen Erklärungen (Steuererklärung, IRAP-Erklärung, Modell 770 und MwSt.-Erklärung), einschließlich der periodischen MwSt.-Abrechnungen, auch im Steuerpostfach des ...